Verjährung bei zu schnellem Fahren

Hallo Leute erstmal :smile:

Folgender Sachverhalt liegt vor, da wollte ich mal eure Meinung einholen.

Also Person X ist Halter eines Fahrzeuges. Person Y jedoch ist noch in der Probezeit und darf das Fahrzeug führen, wird jedoch mit 26 km/h geblitzt.
Dieser Vorfall ereignetet sich am 26.9, Person X erhielt einen Zeugen-Fragebogen mit Bitte jenigen bis zum 23.10 zurückzusenden am 9.10. Person X und Y sind zudem verwandt
Da gegen Person Y noch nicht ermittelt wird, verjährt diese Ordnungswidrigkeit doch nach 3 Monaten oder? Macht es Sinn auf eine Verjährung zu hoffen oder sollte Person Y die Schuld annehmen?

Schonmal danke und lieben Gruß

hier steht was zu verjährungsfristen und was zu unterbrechungen führt

http://www.verkehrsportal.de/owig/owig_33.php