Verjährung beim Gehalt/Lohn

Hallo,

gilt für einen Lohn, etwa einem 13.Monatsgehalt, auch eine Verjährungsfrist. Hat ein Arbeitgeber AG seinem Arbeitnehmer AN z.B. das 13.Monatsgehalt nicht ausbezahlt, wann verjährt der Anspruch des AN bzgl. des 13.Monatsgehltes gegenüber dem AG?

Grüße
Andreas

Antwort
Moinsen,

die Gehaltsforderungen unterliegen einer Verjährung von drei Jahren, jeweils beginnend mit dem Ende des Jahres, für den der jeweilige Anspruch auf das 13. Gehalt besteht.

Gruß

Markus

Markus hat Recht, aaber
Huhu!

…es könnte auch so etwas wie eine Ausschlussfrist vereinbart sein, wo etwas anderes geregelt ist!

LG
Guido

Vielen Dank,

und wie verhält es sich mit Verzugszinsen?
Können Verzugszinsen verlangt werden und wenn ja in welcher Höhe können diese angesetzt werden?

Andreas