Verjährung Betrug

Liebe/-r Experte/-in, wenn ich betrogen worden bin, wie lange habe ich Zeit Strafantrag zu stellen?

Gruß

Matthias

Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten. Die Antwort lautet: Drei Monate.

Geregelt ist das in § 77b der Strafprozessordnung (StPO).

Hallo, Matthias.

Nach dieser Straftat hast du 3 Monate Zeit, einen Strafantrag zu stellen.

Beste Grüsse, Bogus.

Hallo, Matthias,

gesetzt dem Fall, es handelt sich wirklich um Betrug, kannst du Strafantrag innerhalb von 5 Jahren stellen. Es kommt aber immer auf die Art des Betruges an. Betrug verjährt normalerweise nach 5 Jahren, hat der Betrogene einen Titel, so kann er diesen innerhalb von 30 Jahren vor Gericht einbringen.

Grüße

Mike

Lieber Matthias,

die Frage vermischt zwei Punkte: Strafantragsfrist und Verjährung. Beide Themen haben nicht miteinander zu tun und müssen deshalb auseinander gehalten werden.

Betrug nach § 263 StGB ist in der Grundform kein Antragsdelikt. Es kann also immer angezeigt werden und muss dann auch verfolgt werden. Ausnahmen sind Fälle, in denen der Betrug gegenüber einem Angehörigen, Hausgenossen, Vormund begangen wurde (wegen der Einzelheiten ggf. bitte Rechtsrat suchen). Dann beträgt die Strafantragsfrist drei Monate ab Bekanntwerden von Tat und Täter. Auch oh

Verjährung betrifft alle Delikte und ist komplizierter. Die Verjährungsfristen allgemein ergeben sich aus § 78 StGB und betragen mehrere Jahre. Fraglich kann aber schon sein, wann beim Betrug die Frist beginnt, nämlich wann das Delikt beendet und wann der letzte Schaden eingetreten ist. Außerdem können verjährungsunterbrechende Handlungen vorliegen.

Genauer kann ich auf diese allgemeine Frage leider nicht antworten. Bitte keine Fallschilderung schicken, ich mache keine Rechtsberatung!!!

Beste Grüße, K.

Hallo Matthias,

Du hast 3 Monate Zeit, die Frist beginnt mit dem Tag der Kenntnisnahme des Betruges.

Für weitere Infos schaust Du am besten mal bei Wikipedia.

Gruß Stefan