Der Geschäftsführer und Mitgesellschafter einer GmbH unterschreibt eine selbstschuldberische Bürgschaft zu Gunsten der Bank, um den Dispositionskredit der GmbH zu verbürgen.
Ein Jahr später geht die GmbH in Konkurs. Die Masse deckt gerade die Kosten des Verfahrens. Die Bank bleibt zunächst auf dem aufgelaufenen Kontosaldo sitzen und nimmt auch nicht den Bürgen in Anspruch. Mehr als 3 Jahre später - die in Konkurs gegangene Firma ist schon lange aus dem HR gelöscht - meldet sich die Bank dann doch beim Bürgen und verlangt Zahlung.
Frage: Wie lange ist die Verjährungsfrist für die Inanspruchnahme des Bürgen?
die Banken lassen sich meistens eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbefristete Bürgschaft unterschreiben. Bei meimem Ex kamen die nach sieben Jahren an und 150 TDM waren auf einmal weg (jetzt dürftest Du auch verstehen, warum er keine Kontovollmacht hat, gell? *g*). Im Normalfall kann die Bank also den Bürgen innerhalb der normalen Verjährungsfrist, d. h. innerhalb von 30 Jahren in Anspruch nehmen (§ 195 BGB).
Der Geschäftsführer und Mitgesellschafter einer GmbH
unterschreibt eine selbstschuldberische Bürgschaft zu Gunsten
der Bank, um den Dispositionskredit der GmbH zu verbürgen.
Da frage ich mich doch, wozu überhaupt eine GmbH gründen? Dann täte es doch auch eine GBR, oder?