Hallo!
Am 08.07.2010 hatte ein Unfall wegen missachteter Vorfahrt stattgefunden.
Nun wurde von der Zentralen Bußgeldstelle ein Bußgeldbescheid erlassen, welcher das Datum 07.10.2010 trug, Die Zustellung erfolgte am 12.10.2010.
Ist das rechtens oder lohnt sich ein Einspruch.
warte auf Antwort.
Ich sehe da keinen Grund.
Sollte man der Bußgeldstelle unterstellen, Bescheide rückzudatieren?
Grüße!
Hallo,
ich hatte mal nach vier Monaten einen Bußgeldbescheid bekommen, der über einen Monat rückdatiert war.
Antwort eines befreundeten Anwalts: Die Erstellung UND die Versendung des Bußgeldbescheides sind jeweils Verjährungshemmend. Und der Bußgeldstelle hier was böses Nachzuweisen sei unmöglich, ich solle einfach zahlen…
Ein Schelm wer Böses denkt.
Viele Grüße
Lumpi
Bußgeldbescheide verjähren, zumindest in Berlin ist das so, nach
3 Monaten, minus 1 Tag
Bsp.
Tattag: 10.5.2010 = Verjährung 09.08.2010
hat man während dieser Zeit keinen Bescheid bekommen, ist man aus dem Schneider ^^
boah - soo eine falsche Auskunft von einem Anwalt, - der hatte effetkiv keine Ahnung
Hi
warum sollte der Behördenmitarbeiter eine Straftat begehen?
Hinzu kommt: ist zwischen OWi und Bescheid keine Anhörung erfolgt? die unterbricht nämlich die Verjährung.
Gruß
HaWeThie
Hi
der Bescheid wurde innerhalb der Verjährungsfrist erlassen und dann innerhalb von 14 tagen zugestellt - somit ist die Verjährung mit Erlass des BG unterbrochen.
Also zeitlich alles im grünen Bereich.
Gruß
HaWEThie