Verjährung Bußgeldbescheid

Hallo,

es handelt es sich um folgenende Sachverhalt:

Man nehme an, man wird am 7.5.2011 auf der Autobahn mit 21 km/h zu schnell geblitzt worden. Am 27.10.2011 flattert nun der Bußgeldbescheid über 97 Euro plus 1 Punkt in Flensburg ins Haus.

Es ist bekannt, dass eine Verjährunsfrist von 3 Monaten besteht, die Frage ist nur 3 Monate nach Erhalt des Bußgeldbescheids oder nach Erlaß. Dieser wäre nämlich am 8.7.2011.

Falls nach Erlaß und somit auch nach Bearbeitung, fragt man sich, warum es dann nochmal fast 4 Monate dauert, bis der Bescheid verschickt wird?
Desweiteren wäre dem Bußgeldbescheid kein Anhörungsbogen und kein Bild, also Beweißfoto, beigefügt.

Weiß jemand genaueres über dieses Verjährungsfrist bzw. das Einfordern von Beweißmittel, sprich Foto?

Vielen Dank im Vorraus!

Hi
es gibt mehrere Dinge, die die Verjährung unterbrechen.
Wenn der Bescheid im Juli erlassen und jetzt erst zugestellt wird, so frage ich mich, ob der Empfänger des Bescheides vielleicht umgezogen ist, so dass Adressermittlungen (die die Verjährung unterbrechen) erforderlich waren.
Oder ich würde Einspruch einlegen und auf die Verjährung hinweisen.
Die Behörde sollte schon mir gegenüber erklären, warum das so lange gedauert hat.

Gruß
HaWeThie