Hallo,
es handelt es sich um folgenende Sachverhalt:
Man nehme an, man wird am 7.5.2011 auf der Autobahn mit 21 km/h zu schnell geblitzt worden. Am 27.10.2011 flattert nun der Bußgeldbescheid über 97 Euro plus 1 Punkt in Flensburg ins Haus.
Es ist bekannt, dass eine Verjährunsfrist von 3 Monaten besteht, die Frage ist nur 3 Monate nach Erhalt des Bußgeldbescheids oder nach Erlaß. Dieser wäre nämlich am 8.7.2011.
Falls nach Erlaß und somit auch nach Bearbeitung, fragt man sich, warum es dann nochmal fast 4 Monate dauert, bis der Bescheid verschickt wird?
Desweiteren wäre dem Bußgeldbescheid kein Anhörungsbogen und kein Bild, also Beweißfoto, beigefügt.
Weiß jemand genaueres über dieses Verjährungsfrist bzw. das Einfordern von Beweißmittel, sprich Foto?
Vielen Dank im Vorraus!