Hallo werte Ratgeber,
mal angenommen ein Mieter hat einem privaten Vermieter bei Mietbeginn eine Barkaution übergeben und eine Quittung erhalten. Das Mietverhältnis endet am 30.06.2010 und es liegen faktisch keine Gründe zum Einbehalt der Kaution oder eines Teils davon vor. Der (Ex-)Mieter zieht ins Ausland und scheint die Kaution regelrecht vergessen zu haben.
Klar, dass der Mieter einen Anspruch auf seine Kaution hat. Jedoch ist der Vermieter in diesem Fall nicht sonderlich motiviert zu recherchieren, wohin er die Kaution überweisen soll, da es öfter Ärger gab, so dass er nichts unternimmt.
Verjährt der Anspruch des Mieters auf Herausgabe der Kaution irgendwann, so dass es dann auch egal ist, dass er einen Nachweis hat?
Oder muss der Vermieter von sich aus tätig werden?
Macht sich der Vermieter vielleicht sogar wegen Unterschlagung strafbar, wenn er nichts unternimmt?
Würde mich sehr freuen hierzu eine Antwort zu bekommen, deshalb vielen Dank im Voraus.