Verjährung der Verpflichtungserklärung

Liebe/-r Experte/-in,
Es geht um eine Verpflichtungserklärung, die ich vor über einem Jahrzehnt blauaugig bei der Ausläderbehörde für eine Person gemacht habe, es ging um einen Urlaub nach Deutschland. Kurz nach der Einreise ist die Person gegen meinen Willen untergetaucht. Neulich erfuhr ich durch Zufall, daß diese Person damals Asyl beantragt hat und unverständlicheweise von Abschiebung bedroht ist! Es ist mir ein Rätsel, daß ein Asylverfahren über 10 Jahre dauern kann, das interessiert mich aber weniger. Meine Befürchtung ist:
Werde ich plötzlich für Ihre Abschiebung oder ihr Lebensunterhalt für die letzten 10 Jahren wegen meiner verfluchten Verpflichtungserklärung zur Kasse gebeten? Wenn sie Ihr Visum zeigt oder gezeigt hat?
Wird so eine Verpflichtungserklärung nach 10 Jahren verjährt?
Die Sache beunruhigt mich sehr und bin sehr dankbar für eure Antwort.
Schöne Grüße

Hi

bin busy, frag doch mal hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

gruß fons

Guten Morgen,
ich würde hier dazu raten diese Frage bei http://www.info4alien.de/ zu stellen, dort schreiben und helfen u.a.a. Mitarbeiter von Ausländerbehörden. Was hilft eine larifari Auskunft, denn wenn Sie wegen der Verpflichtungserklärung in Anspruch genommen werden sollten, kann es um richtig viel Geld gehen, daher mein Tipp.
Toi Toi Toi
MP

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Ausländerrecht.

Ob und inwieweit Sie haften - hängt natürlich von der abgebenen Erklärung ab.

Darübhinaus ist es umstritten, ab wann und in welchem Umfang eine Haftung besteht.

Sollte Sie tatsächlich zur Zahlung auffordern, sollten Sie sich anwaltlich Rat holen.

Gerne stehe ich Ihnen auch insoweit zur Verfügung.

Sie könnten jetzt auch (vorsichtshalber) die Erklärung widerrufen. Dabei besteht jedoch nun das Risiko, dass die Behörde erst so wieder auf Sie aufmerksam wird.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuhrung.de

So eine VE verjährt leider nicht. Ob du in Anspruch genommen wirst, hängt aber letztlich vom genauen Wortlaut ab und von weiteren Details.

alwosa

Hallo!
Grundsätzlich umfasst die Verpflichtungserklärung auch die Kosten einer Abschiebung, das sind u.a. Reisekosten(Flugticket), Kosten einer Sicherheitsbegleitung durch die Polizei sowie Kosten einer Abschiebungshaft.
Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des Touristenvisums (das hier wahrscheinlich ausgestellt wurde) auf den gesamten Aufenthalt nach der Einreise, auch auf Zeiträume eines eventuellen illegalen Aufenthalts (untergetaucht).
In den Formularen der Ausländerbehörden zur Verpflichtungserklärung heißt es zwar normalerweise, dass IN DER REGEL die Verpflichtung mit dem Ende des vorgesehenen Aufenthalts (oder dann, wenn ein anderer Aufenthaltszweck und -titel vorliegt) endet, aber Untertauchen ist eben die AUSNAHME VON DER REGEL.
Tja, keine erfreuliche Antwort, aber so wird es ablaufen.
Gruß, die Expertin