Hallo, ich mache es mal kurz.
Jemand bekommt noch ausstehenden Löhne, darüber gibt es auch ein gerichtliches Urteil. In diesem Urteil sind auch die Zinsen bei Nichtzahlung angegeben.
Das Urteil ist 30 Jahre gültig. Kann mir da jemand sagen, ob die Zinsen auch 30 Jahre gültig sind, oder ob die vorher verjähren.
Danke
Das Urteil ist 30 Jahre gültig.
Nein, das Urteil gilt - wenn rechtskräftig - für immer. Die Verjährungsfrist für den titulierten Anspruch verlängert sich auf mindestens 30 Jahre.
Kann mir da jemand sagen, ob
die Zinsen auch 30 Jahre gültig sind, oder ob die vorher
verjähren.
Die Zinsen, die vor dem Urteil angefallen sind, sind tituliert und verjähren nach frühestens 30 Jahre. Für die späteren Zinsen gilt wieder die gewöhnliche Verjährungsfrist.