Verjährung des Gehaltsanspruches?

Hallo,

ab welchen Zeitpunkt verjährt ein Gehaltsanspruch?

Ist beispielsweise eine Gehaltsanspruch vom Dezember 2002 bereits verjährt? (Angenommen er Arbeitgeber hat vergessen dieses Gehalt auszubezahlen)

Und ab wann kann man Verzugszinsen verlangen? Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit (also Dez. 2002) oder erst ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung bzw. Mahnbescheid (etwa Mai 2005)?

Für die Ratschläge im Voraus vielen Dank.

Andreas

Hallo

Sind vertraglich (AV, TV) Ausschlussfristen vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Nein, es sind keine Ausschlussfristen vereinbart.

Gruß
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

nsprüche aus dem AV verjähren nach neuem Recht in drei Jahren ab dem Schlusse des Jahres. Ein am 2002 fällig gewordener Anspruch auf Lohn verjährt demnach nach neuem Recht am 31.12.2005.

Verzugszinsen derzeit 6,14 % p.a. ab Fälligkeit.

Gruß,
LeoLo