Hallo,
ab welchen Zeitpunkt verjährt ein Gehaltsanspruch?
Ist beispielsweise eine Gehaltsanspruch vom Dezember 2002 bereits verjährt? (Angenommen er Arbeitgeber hat vergessen dieses Gehalt auszubezahlen)
Und ab wann kann man Verzugszinsen verlangen? Ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit (also Dez. 2002) oder erst ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung bzw. Mahnbescheid (etwa Mai 2005)?
Für die Ratschläge im Voraus vielen Dank.
Andreas
Hallo
Sind vertraglich (AV, TV) Ausschlussfristen vereinbart?
Gruß,
LeoLo
Nein, es sind keine Ausschlussfristen vereinbart.
Gruß
Andreas
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Hallo
nsprüche aus dem AV verjähren nach neuem Recht in drei Jahren ab dem Schlusse des Jahres. Ein am 2002 fällig gewordener Anspruch auf Lohn verjährt demnach nach neuem Recht am 31.12.2005.
Verzugszinsen derzeit 6,14 % p.a. ab Fälligkeit.
Gruß,
LeoLo