Verjährung eidesstattl. Versicherung/Berufsverbot

Gibt es eine Verjährungsfrist bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. einem Berufsverbot? Ein Mitarbeiter von mir hat vor ca. 20 Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben aufgrund seiner Schulden beim Finanzamt und der Krankenkasse während seiner vorherigen selbständigen Tätigkeit. Seitdem haben sich beide Gläubiger nicht mehr gemeldet. Ferner wurde ihm untersagt eine selbständige Tätigkeit wieder aufzunehmen. Gibt es irgendeinen Ausweg aus dieser Situation? Seinen Meistertitel kann man ihm nicht aberkennen und wir bräuchten ihn als Konzessionsträger für unsere jetzige Firma. Hat jemand eine Info für uns???

Moin,

Eine eidesstaatliche Versicherung hat eine Laufzeit von 30 Jahren.
Kommt 1 Tag vor Ablauf der EV der Gerichtsvollzieher, wird die EV wieder belebt!
Da hilft nur eins, die Schulden zu begleichen.
Müsstest du als Geschäftsmann aber wissen!

Hallo!

Gibt es eine Verjährungsfrist bei der Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung

Die 30 Jahre wurden schon erwähnt.

…aufgrund seiner Schulden beim Finanzamt und der Krankenkasse :während seiner vorherigen selbständigen Tätigkeit.
Ferner wurde ihm untersagt eine selbständige
Tätigkeit wieder aufzunehmen.

Selbständige Tätigkeit kann das Finanzamt nicht untersagen (das ist einer der Unterschiede zwischen Angehörigen freier Berufe und Gewerbetreibenden), FA und Sozialversicherer können aber bei Vernachlässigung bestimmter Obliegenheiten ein Gewerbeverbotsverfahren einleiten.

Schulden lassen sich durch Insolvenz erledigen. Bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialkassen greift diese Methode aber nicht. Hintergrund ist § 266a StGB, wonach das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen einen Straftatbestand darstellt. Weil aus unerlaubten Handlungen resultierende Verbindlichkeiten nicht unter eine Restschuldbefreiung fallen, kommt man aus den Schulden gegenüber Sozialkassen entweder durch Zahlung oder nach regelmäßig wiederholder EV nach 30 Jahren heraus.

Gibt es irgendeinen Ausweg aus dieser Situation?

So auf Anhieb sehe ich keinen Ausweg. Das Ganze ist ein Fall für einen in solchen Angelegenheiten erfahrenen Anwalt, i. d. R. ein Fachanwalt für Steuerrecht. Mit dem Schwingen irgendwelcher Keulen und Paragraphen wird auch der nicht weiterkommen, aber er hat u. U. eine wirksamere Methode, die schon vor 20 Jahren, als das Gewerbeverbotsverfahren angedroht und dann eingeleitet wurde, möglicherweise geholfen hätte: Kopf nicht in den Sand stecken. Miteinander reden. Angeblich Unmögliches kann auf solche Weise gehend gemacht werden. Der Anwalt fungiert dabei eher als nicht persönlich betroffener Moderator. Aber nachdem der Vorgang nun schon Jahrzehnte schmort, weiß ich beim besten Willen nicht, was da noch zu reißen ist.

Seinen Meistertitel kann man ihm nicht aberkennen.
… wir bräuchten ihn als Konzessionsträger für unsere jetzige :Firma.

Verzeihung, aber das ist dummes Zeug. Abgesehen davon, daß sich niemand mit dem in der Vergangenheit schwer belasteten Mann bei FA und Sozialkassen einen Gefallen tut, braucht niemand einen Konzessionsträger. Statt dessen erwirbt man den Meisterbrief und ist damit unabhängig von anderen Leuten. Ein Meisterbrief ist kein Hexenwerk, bedeutet nur ein bißchen Mühe und Zeiteinsatz. Kostet natürlich auch ein bißchen Geld, aber das sind bei einer nachhaltig tragfähigen Existenzgründung vergleichsweise Peanuts. Außerdem bringt der Meisterkursus für die Betriebsführung sehr nützliche Kenntnisse, die ein Facharbeiter/Geselle nicht hat. Ohne eigene Befähigung und deren Nachweis in Form des Meisterbriefs legt man den Keim des Scheiterns in die Unternehmung. Das wird auch nicht dadurch falsch, daß Betroffene davon regelmäßig nichts hören wollen.

Nach deinem Nick zu vermuten bist du 24 Jahre jung. Du willst/mußt also noch über 40 Jahre arbeiten. Für solchen langen Zeitraum möchtest du dir eine Existenzgrundlage schaffen. Du kannst nicht ernsthaft der Meinung sein, daß dafür der eigene Meisterbrief zu viel Aufwand bedeutet und du dich statt dessen an einen in geschäftlichen Belangen erwiesenermaßen unzuverlässigen älteren Herrn klammerst.

Gruß
Wolfgang