Verjährung einer abgetretenen Bankforderung

Einmal angenommen Herr A hat ein Konto bei der Bank CB und überzieht im Jahr 2004 durch den Einsatz seiner Kreditkarten seinen Dispositionskredit. Nach Monaten ohne Ausgleich meldet sich die Bank Ende 2004 und schlägt die Schliessung des Kontos und die Übertragung der Forderung an ein bankeigenes Inkasso vor, um keine weiteren Überziehungszinsen auflaufen zu lassen. Dieses Verfahren wird Anfang 2005 angewendet.

Da Herr A zu der Zeit seinen ständigen Wohnsitz in einem aussereuropäischen Land hat, setzt sich die dortige Partnergesellschaft des Inkassos mit ihm in Verbindung. Herr A erkennt der Sache nach die Forderung an und vereinbart eine Ratenzahlung. Die Gesellschaft teilt ihm jedoch auch auf mehrfache Anfrage keine Bankverbindung zur Überweisung der Raten mit. Der letzte Kontakt von Herrn A an die Gesellschaft findet im Jahr 2005 per Email statt.

Seitdem gab es keinerlei Kontakt seitens der Bank, des Inkassos oder der Partnergesellschaft. Meines Wissens wurden auch die Gerichte nicht eingeschaltet.

Herr A ist nun wieder in Deutschland und erfährt, dass er (logisch) einen negativen Schufa-Eintrag hat.


Meines Wissens verjährt die Forderung der Bank bzw. des Inkassos drei Jahre nach dem letzten Kontakt. Ist das so korrekt? Falls nein, wie verhält es sich? Herr A ist nach wie vor nicht in der Lage die Forderung zu bedienen, benötigt aber selbstverständlich beizeiten ein Bankkonto in Deutschland.

Ich würde mich über fundierte Antworten sehr freuen!

Viele Grüsse
alterschwede0815

Meines Wissens verjährt die Forderung der Bank bzw. des
Inkassos drei Jahre nach dem letzten Kontakt. Ist das so
korrekt? Falls nein, wie verhält es sich?

Die Verjährung bei der Forderung dürfte zunächst für bis zu 10 Jahren gehemmt sein (§ 497 Abs. 3 BGB). Danach beginnt die dreijährige Verjährungsfrist. Beginn sollte die Fälligstellung der Forderung sein. Das ist eine grobe Darstellung.

Bei der Suche nach einem Bankkonto sollte sich Ihr Bekannter auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken „Konto für Jedermann“ berufen.

Vielleicht sollte er auch mal eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.

Hallo,

ich habe den Eindruck, dass Sie hier zwei verschiedene Angelegenheiten vermischen.

Eine Forderung aus 2004 dürfte verjährt sein, sofern sie nicht tituliert wurde (z.B. durch einen rechtskräftig gewordenen Mahnbescheid oder etwa ein notarielles Schuldanerkenntnis).

Davon unabhängig sind die Eintragungen, welche Ihre ehemalige Bank bei der Schufa veranlasst hat (und welche offenbar die Eröffnung eines neuen Kontos erschweren). Hier müssten Sie die Löschung der Eintragungen veranlassen. Ob dafür ein durchsetzbarer Anspruch gegen die CB besteht, kann ich nicht einschätzen.

Sie sollten sich zunächst an die Schufa wenden und dort die Nutzungsbedingungen in Erfahrung bringen.

Freundliche Grüße

Guten Tag - Forderungen, die nicht tituliert sind, verjähren mit Ablauf des vierten Jahres nach Entstehen der Forderung, egal, wer der Gläubiger ist.
Sie hatten ein Schuldaanerkenntnis abgegeben - da fragt sich, wann das war, und wie der Text lautete.
Das kann die Verjährung hemmen.
In jedem Fall gibt es -neben der Schufa - ein internes Informationssystem unter den Banken, Schuldner betreffend. Da ist aber nicht unbedingt jeder gespeichert, das muss sich schon um größere Summen handeln.
Ein Bankkonto müssten Sie aber irgendwo bekommen können, örtliche Sparkassen sind m.W. sogar verpflichtet, ein Konto einzuräumen, falls Sie beispielsweise Transferleistungen beziehen.
Sonst : Verbraucherzentrale fragen.
Ein gewisses Risiko ist dabei, falls Ihr Schuldanerkenntnis den Charakter eines Titels gehabt haben sollte (beispielsweise in notarieller Form).

Beste Grüße Peter Brückner, 21255 Königsmoor

Forderung ist Verjährt…Wenn jetzt noch GForderungen kommen , muss auf die Verjährung hingewiesen werden.Das passiert nicht automatisch

Hallo,
meines Wissens ist die Forderung nicht verjährt. Für Verbraucherkredite gilt 3 Verjährungsfrist plus 10 Jahre Hemmung. Das bedeutet insgesamt 13 Jahre. Wenn das ein normales Verbraucherkonto war, ist der Dispo mit einem Verbraucherkredit gleichzusetzen und dann gilt die genannte Regel.
Du kannst folgendes machen, um Gewissheit zu bekommen. Brief an Bank und Verjährung erklären (hiermit erhebe ich die Einrede der Verjährung gegen Ihre Forderung). Dann muss die Bank reagieren und belegen, wenn nicht verjährt.
Viele Grüße
Micha