Verjährung einer Anzeige?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage, ich weiß nicht ob ich die Vorgeschichte dazu hier reinschreiben muss, ist jedenfalls sehr lang und deswegen mache ich das nur wenn sie benötigt wird.
Ich wollte nur wissen wenn Partei A nun Partei B wegen eines schweren Verbrechens anzeigt ob der Staatsanwalt dann nur eine gewisse Zeit hat um eine Anklage zu erheben? Die Partei B hat nie in U-Haft gesessen und wurde bisher auch nur einmal zur Tat befragt, die Anzeige ist jetzt über 1 Jahr her und es würde alle Beteiligten mal interessieren wie lange sich das bis man einen Gerichtstermin hat denn ziehen kann?!

Danke für Antworten!
LG, Pladde

Der Staatsanwalt kann mindestens so lange ermitteln, so lange die Tat nicht verjährt ist. Die Verjährungsfrist hängt von der begangenen oder vorgeworfenen Tat ab. Die Fristen und näheren Einzelheiten findet man in §§ 78 ff StGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html

Gruß Holger

Das heißt also der Staatsanwalt kann sich eigentlich soviel Zeit lassen wie er lustig ist? Aber das kann doch irgendwie nicht sein bei diesem Fall… wo doch das Thema so brisant in den Medien ist…

Woher weiß ich denn wie das geahndet wird? Gilt die Verjährungsfrist ab Anzeigeerstattung oder ab Tat? Was weiß ich, nehmen wir mal an dass eine Tochter ihre Eltern gemeinschaftlich nach 10 Jahren wegen sexuellem Missbrauch (ohne Beischlaf) anzeigt. Verjährt das irgendwann oder kann man das immer anzeigen und der Staatsanwalt hat dann wirklich unbegrenzt Zeit zu ermitteln?

Ist es nicht eigentlich besonders hier wichtig den Fall schnellstmöglich aufzuklären da in dem Haushalt zusammen mit dem Angezeigten minderjährige Kinder leben und die gegenüber einer Grundschule wohnen? Ist natürlich nur meine Meinung aber ich finde das Ganze doch furchtbar riskant vorallem für die jüngste minderjährige Tochter in dem Haushalt (theoretisch) oder nicht?

Hallo,

ich habe meine Antwort aus Sicht des Täters geschrieben, nach dem Motto: Wie lange muss ich eigentlich damit rechnen, für meine Tat einstehen zu müssen.

Das heißt also der Staatsanwalt kann sich eigentlich soviel
Zeit lassen wie er lustig ist? Aber das kann doch irgendwie
nicht sein bei diesem Fall… wo doch das Thema so brisant in
den Medien ist…

Nein, natürlich nicht. Die Staatsanwaltschaft ist an das Legalitätsprinzip gehalten. Erfährt sie von einer Straftat, muss sie auch tätig werden und kann die Sache nicht auf die lange Bank schieben. Ein Staatsanwalt, der so handeln würde, würde sich unter Umständen selbst wegen Strafvereitelung strafbar machen.

Woher weiß ich denn wie das geahndet wird? Gilt die
Verjährungsfrist ab Anzeigeerstattung oder ab Tat? Was weiß
ich, nehmen wir mal an dass eine Tochter ihre Eltern
gemeinschaftlich nach 10 Jahren wegen sexuellem Missbrauch
(ohne Beischlaf) anzeigt. Verjährt das irgendwann oder kann
man das immer anzeigen und der Staatsanwalt hat dann wirklich
unbegrenzt Zeit zu ermitteln?

Eine Anzeige verjährt nicht. Die Tat verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt mit Beendigung der Tat. Außerdem wird sie durch bestimmte Ereignisse, z.B. erste richterliche Vernehmung, unterbrochen. Das heißt, danach beginnt sie von neuem.
Der Fall, dass ein Kind/Jugendlicher Opfer einer Sexualstraftat wird, ist in § 78b StGB gesondert geregelt. Hier beginnt die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78b.html

Ist es nicht eigentlich besonders hier wichtig den Fall
schnellstmöglich aufzuklären da in dem Haushalt zusammen mit
dem Angezeigten minderjährige Kinder leben und die gegenüber
einer Grundschule wohnen? Ist natürlich nur meine Meinung aber
ich finde das Ganze doch furchtbar riskant vorallem für die
jüngste minderjährige Tochter in dem Haushalt (theoretisch)
oder nicht?

Wie gesagt, die Verjährungsfrist heißt nicht, dass sich die Staatsanwalt ewig Zeit lassen kann. Sie dient nur dafür, dass man für seine Schandtaten in der Regel nicht für alle Ewigkeit verfolgt werden kann, wobei die Fristen ja recht lang sind. Siehe § 78 StGB.

Gruß Holger