Hallo,
wie sieht es mit den Ansprüchen aus einer Arztrechnung aus?
X erhält im Juni 2007 eine Zahlungserinnerrung über eine „angebliche Rechnung“ aus September 2005. In dieser ZAhlungserinnerung wird X darauf hingewiesen, dass die Forderung noch offen sei und er die Zahlung der Rechnung belegen muss - ansonsten zahlen.
Nun kann X sich nicht daran erinnern, jemals diese Rechnung erhalten zu haben - Mahnungen etc gab es bis dato nicht. X ist privat versichert - eine Krankenversicherung erstattet eine Rechnung nur innerhalb 1 Jahres nach Entstehung. Muss X die Rechnung nochmal zahlen oder sich auf die Verwirkung von Ansprüchen beziehen, da seit September 2005 die Abrechnungsfirma keinerlei Anstände gemacht hat, die rechnung einzutreiben?