wann verjährt eine „normale“ Forderung und was sind die Voraussetzungen für eine Verjährung? Muss der Bescheid der Forderung per Einschreiben eintreffen, und ist ein Rückschein nötig?
die normale Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und zwar nach dem Jahr, in dem die Forderung entstanden ist.
Einschreiben und Rückschein sind nicht erforderlich - sonst müsste ja jede Rechnung so verschickt werden - aber im Streitfall wäre es natürlich ein Beleg.