Hallo,
folgender Sachverhalt:
Handwerker pflastert Hof so gut, dass die gesammelten Regenwässer direkt in ein Kellerfenster laufen, der betreffende Keller wird dadurch klatschnass und andere auch. Es wurde Nachbesserung verlangt unter Einbehaltung einer bestimmten DM-Summe(10.000 in 2000). Keine Reaktion mehr in 2000; auch nicht in 2001 oder in 2002. In 10.2003 wird eine Klmage vor dem Landgericht über die zurückgehaltene Summe eingereicht, aber nur an einen der zu diesem Zeitpunkt eingetragenen Eigentümer(vier). Zu diesem Zeitpunkt waren vier Eigentümer vorhanden, die aber das Niessbrauchsrecht an ihre Mütter(zwei) abgegeben hatten.
Kann jemand Auskunft zu dieser Problematik geben?
Gruss
Rainer
Hallo Rainer,
wann ist die Ursprungsrechnung für die Pflasterarbeiten denn erstellt worden. Im Jahr 2000 oder später? Wenn im Jahr 2000 erstellt, dann ist diese am 01.01.2003 verjährt gewesen. Wenn sie später erstellt wurde, also im Jahre Jahre 2001 oder später, dann nicht.
Wer die Arbeiten in Auftrag gegeben und das schriftlich dokumentiert? Wer hat die dazugehörende Rechnung erhalten? Wenn alle 4 den Auftrag erteilten, so handeln sie gesamtschuldnerisch. Das heißt: Man kann sich von demjenigen das Geld holen, wo man sich sicher ist, es auch zu haben. Jeder haftet für jeden. Viele Fragen, also bitte etwas konkreter darstellen.
Gruß
Rolf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
:Hallo Rainer,
wann ist die Ursprungsrechnung für die Pflasterarbeiten denn
erstellt worden. Im Jahr 2000 oder später? Wenn im Jahr 2000
erstellt, dann ist diese am 01.01.2003 verjährt gewesen. Wenn
sie später erstellt wurde, also im Jahre Jahre 2001 oder
später, dann nicht.
Wer die Arbeiten in Auftrag gegeben und das schriftlich
dokumentiert? Wer hat die dazugehörende Rechnung erhalten?
Wenn alle 4 den Auftrag erteilten, so handeln sie
gesamtschuldnerisch. Das heißt: Man kann sich von demjenigen
das Geld holen, wo man sich sicher ist, es auch zu haben.
Jeder haftet für jeden. Viele Fragen, also bitte etwas
konkreter darstellen.Gruß
Rolf
Hallo Rolf,
die Rechnung stammt von 2000. Es kam nie eine Mahnung oder sonst etwas, ausser einer Zahlungsaufforderung über einen rechtsanwalt in 066. oder 07.2003. Ich frage mich nur, warum das jetzt erst vor ein Landgericht geht, wenn die Forderung bereits verjährt ist. Ist da ein windiger Rechtsanwalt am Arbeiten, der Geld braucht?
Vielen dank für Deine Auskünfte.
Gruss
Rainer