Verjährung einer Geldbuße

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Jemand wird im Januar 2006 mit einem Mietwagen, den er über seinen Arbeitgeber angemietet hat, geblitzt.

Mitte dieser Woche (Ende Juni 2006) erhält er einen Brief mit der Anordnung zur Zahlung von 50 €, wovon 20,-€ Strafe sind und 30 € Kosten des Verfahrens wegen Ermittlung.

Ist diese Forderung nicht bereits nach 3 Monaten verjährt gewesen?

Wer kann hier helfen?

Es dankt im Voraus,

Marcel

Hi
um da was genaues sagen zu können, müsste man wissen, welche Verjährungsunterbrechenden Handlungen wann stattgefunden haben.
Geh mal von Januar als Tattag aus - dann bis April Zeit für die Anhörung und Verwarnung (Hätte der Betr. die gezahlt wärs erledigt gewesen) dann hat sie nach der Anhörung/Verwarnung wieder drei Monate Zeit für den Bußgeldbescheid - also im Extremfall im Juli

Gruß
HaWeThie

Hi,

die Person ist durch diesen Brief zum ersten Mal benachrichtigt worden. In dem Zeitraum von dem Ereignis bis zu dem Brief ist niemand an sie herangetreten.

Zählen die Ermittlungen beim Autovermieter auch als verjährungsunterbrechende Handlungen, selbst wenn die Person hiervon keine Kenntnis erlangt auch nicht über den Arbeitgeber?

Marcel

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Hi,

die Person ist durch diesen Brief zum ersten Mal
benachrichtigt worden. In dem Zeitraum von dem Ereignis bis zu
dem Brief ist niemand an sie herangetreten.

Hallo
Ich würd mal bei der Behörde nachfragen, wann die Anhörung abgeordnet wurde - sie muss allerdings nicht angekommen sein

Gruß
haWeThie