Verjährung einer geplatzten Abbuchung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Verjährung einer geplatzten Abbuchung.
Wenn eine geplatzte Abbuchung aus 5.2007 erst in 10.2010 angemahnt wird, muß diese überhaupt bezahlt werden. Wann verjährt der Anspruch und verjährt er überhaupt?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
dalmi

Hallo,

Die gesetzliche Verjährung ist am Ende des dritten Jahres, also in dem geschilderten Beispiel am 31.12.2010. Allerdings ist eine Klage oder ein gerichtlicher Mahnbescheid verjährungshämmend.

Wenn der Gläubiger also am 31.12. um 23:59 Uhr noch einen Mahnbescheid in den Briefkasten des Gerichts wirft, dann ist es nicht verjährt.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo

Wenn der Gläubiger also am 31.12. um 23:59 Uhr noch einen
Mahnbescheid in den Briefkasten des Gerichts wirft, dann ist
es nicht verjährt.

Seit wann wirft der Gläubiger nen Mahnbescheid bei Gericht ein?

außerdem
wird das eigentlich vom Gericht geprüft? Also ist feststellbar, ob der Einwurf am 31.12. um 23:59 stattfand, oder am 01.01. um 00:05 uhr?

Gruß
Stefan

Hallo,

a) ich denke es dürfte gleich bleiben, ob der Gläubiger ein von ihm beauftragter Anwalt den Mahnbescheid einwirft :wink:

b) Es gibt zu diesem Zweck Briefkästen, die zu einer einstellbaren Zeit die Box, in der die Briefe landen austauschen (oder eine Klappe umlegen um die Briefe in eine andere Box zu leiten). Ob jedes Amtsgericht so was hat weiß ich nicht, aber man sollte sich mal besser nicht drauf verlassen, dass das nicht überprüft wird.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

wird das eigentlich vom Gericht geprüft? Also ist
feststellbar, ob der Einwurf am 31.12. um 23:59 stattfand,
oder am 01.01. um 00:05 uhr?

ja!

http://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/l…

Liebe grüße
michael

Hallo

a) ich denke es dürfte gleich bleiben, ob der Gläubiger ein
von ihm beauftragter Anwalt den Mahnbescheid einwirft :wink:

worauf ich hinaus wollte … bei Gericht wird doch maximal der Antrag gestellt. Der Mahnbescheid selber wird aber doch nicht bei Gericht eingeworfen sondern sollte doch wohl eher beim Schuldner eingeworfen werden oder nicht?

Gruß
Stefan

Hallo,

Die gesetzliche Verjährung ist am Ende des dritten Jahres,
also in dem geschilderten Beispiel am 31.12.2010.

Ähm - nö. So einfach ist das leider nicht.

Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist (siehe §199 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html) - der aber eben nicht in der Abbuchung besteht. Das wissen wir doch gar nicht. Es könnte 2007 sein (dann hättest Du recht), aber genauso gut auch schon 2006 oder noch früher (dann wäre es vielleicht schon verjährt). Denn hinzu kommt: wir wissen gar nicht, worauf der Anspruch beruht. Es könnte ja auch ganz andere Fristen geben.
Gruß
loderunner (ianal)

könnte man es theoretisch hinauszögern, wenn der Mahnbescheid per normalem Brief versendet worden ist, denn im Grunde hat man doch gar kein Beweis, dass der Schuldner den Mahnbescheid erhalten hat?!

könnte man es theoretisch hinauszögern, wenn der Mahnbescheid
per normalem Brief versendet worden ist, denn im Grunde hat
man doch gar kein Beweis, dass der Schuldner den Mahnbescheid
erhalten hat?!

deswegen werden mahnbescheide auch nicht einfach so zugestellt sondern in der dafür vorgeschrieben form

der mahnbescheid flattert in der regel in einem gelben briefumschlag in den Briefkasten (sofern nicht persönlich übergeben) auf dem auch das datum der zustellung vermerkt ist

siehe hierzu auch §180 ZPO

Oh sorry, ich habe mich wohl falsch ausgedrückt.
Es war nicht ein Mahnbescheid, sondern eine Mahnung im ganz normalen Brief. Wie sieht es da aus?