Verjährung einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende Frage zur Verjährung von Ordnungswidrikeiten bei Geschwindigkeitsüberschreitung:

Meine Tochter hat mit einem auf mich zugelassenen Auto eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Tattag war der 28.03.2010. Ca. 3 Wochen später habe ich einen Anhörungsbogen bekommen und dahingehend beantwortet, dass ich den Fahrer auf dem Foto nicht erkennen kann.
Ende Mai kam dann die Polizei zu mir und ich hab dann auf Grund des dabei vorgelegten Fotos ausgesagt das es meine Tochter war. Sie war dann auch am gleichen Tag auf der Polizeistation und hat die Ordnungswidrigkeit zugegeben.
Der Bußgeldbescheid an meine Tochter ist nun mit Datum vom 01.07.2010 ausgestellt und wurde am 03.07.2010 zugestellt.

Besteht die Möglichkeit eines Einspruchs mit dem Hinweis der Verjährung oder hat die polizeiliche Vernehmung meiner Tochter die Verjährungsfrist unterbrochen?

Schon mal ganz lieben dank für eine Info.

Viele Grüße

Walter

Hallo Walter,
die behördliche Verfügung der Anhörung des Betroffenen unterbricht die Verjährung, so dass diese von diesem Tag an neu beginnt. Daher ist keine Verjährung eingetreten.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,
irgendwie ist die Anfrage wohl in meinen SPAM-Ordner gekommen - daher erst jetzt:
Die Verjährung wurde durch die Vernehmung bei der Polzei unterbrochen - somit ist keine Verjährung eingetreten.

Gruß
HaWeThie

hallo,

trotzdem noch vielen dank für die mühe.

mfg

walter