Verjährung einer Grunddienstbarkeit ?

Liebe/-r Experte/-,
Sehr geehrter Herr Spoth,
ich versuche mit sehr kurz zu fassen: Wir wohnen in einem Reihenmittelhaus, die Grundstücke enden an einer Mauer. An der Mauer entlang läuft ein sogenannter „Dungweg“ mit diesem wir unser Haus auch von Hinten betreten können. Im Grundbuch ist eine Grunddienstbarkeit (Gehrecht)bei den jew. Eigentümern eingetragen. Nun hat einer unserer Nachbarn vor fast 4 Jahren diesen Weg verbaut/Zaun durchgezogen und wir kommen nicht mehr an unser Grundstück…von hinten. Stimmt es das die Grunddienstbarkeit wirklich nach 3 Jahren verjährt und wir nun nichts mehr tun können ?

Herzlichen Dank im Voraus

Hallo,

nein, das stimmt nicht. Gehen Sie zu einem Anwalt und lassen Sie sich dort beraten, was Sie unternehmen können. Sie müssen sich aber im Klaren sein, dass alles, was Sie unternehmen, dem nachbarlichen Verhältnis nicht zuträglich sein wird.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Sehr geehrter Herr Spoth,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wir waren schon zu Beratung bei einem Anwalt, er hat uns das mit der Verjährung mitgeteilt. ( Lt. §§ 195, 199 ABs.1 Abs.4 BGB) unterliegt dies der 3 Jährigen Verjährungsfrist. Ich wollte mir nochmal Rat einholen, da ich dachte das mit den Verjährungen gibt es in diesem Sinne nicht mehr, bzw. die Frist wäre 10 Jahre ?! Und irgendwie hatte ich auch das Gefühl das die Auskunft des Anwaltes nicht stimmen. Sie meinen wir können doch noch was unternehmen ?
Vielen Dank.

Hallo,

selbstverständlich gibt es noch Verjährungsfristen und diese sind heute eher kürzer. Ob aber in Ihrem Fall eine Verjährung eingetreten ist, müsste man einmal prüfen. Es dürfte vor allem auf das der Eintragung der Grunddienstbarkeit zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft ankommen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Sehr geehrter Herr Spoth,

besten Dank für Ihre Antwort, wir werden das nochmals prüfen lassen.

MfG