Liebe/-r Experte/-,
Sehr geehrter Herr Spoth,
ich versuche mit sehr kurz zu fassen: Wir wohnen in einem Reihenmittelhaus, die Grundstücke enden an einer Mauer. An der Mauer entlang läuft ein sogenannter „Dungweg“ mit diesem wir unser Haus auch von Hinten betreten können. Im Grundbuch ist eine Grunddienstbarkeit (Gehrecht)bei den jew. Eigentümern eingetragen. Nun hat einer unserer Nachbarn vor fast 4 Jahren diesen Weg verbaut/Zaun durchgezogen und wir kommen nicht mehr an unser Grundstück…von hinten. Stimmt es das die Grunddienstbarkeit wirklich nach 3 Jahren verjährt und wir nun nichts mehr tun können ?
Herzlichen Dank im Voraus