Guten Tag,
angenommen eine Frau unterzieht sich im Nov. 2008 einer Brustvergrößerung. Sie bezahlt vorab den Arzt. Die Kosten für die Implantate und die Narkoseärzte soll nach der OP geschickt werden. Geschäzte 2000,- Euro. Diese Rechnung ist aber bei der Frau bis heute nicht angekommen (auch keine Mahnung oder eine Erinnerung) Verjährt der Anspruch irgendwann? Wann ist die Frist zwischen Leistungsdatum und Rechnungsdatum abgelaufen. Also man kann ja nicht erst 10 Jahre später eine Rechnung für irgendwas erstellen, oder?
Vielen Dank schon mal.
Hallo,
dies ist ein sehr einfacher Sachverhalt der schnell zu
beantworten ist.
Laut deutschem Recht können Rechnungen bis zu einem
Zeitraum von 3 Jahren gestellt werden.
Das Hieße in diesem Fall wenn die OP im November 2008
war kann die Rechnung noch bis November 2011 gestellt
werden.
Es gibt keinen Gesetzliche Grundlage wann eine Rechnung
zu stellen ist.
Jedoch gilt selbst wen die Rechnung nach 2,5 Jahren
kommt muss diese nach spätestens 30 Tagen bezahlt
werden sonst befindet man sich in Verzug.
Daher rate ich Ihnen gehen Sie aktiv auf den
Rechnungsversender zu und bitten Sie um die Rechnung,
denn kommen wird Sie in jedem Fall voralem bei der Höhe
der Rechnung.
Aussitzen macht in dem Fall keinen Sinn, man verschiebt
es nur und evt. hat man wenn Sie dann kommt das Geld
nicht mehr da man nicht mehr damit rechnet und dann
sind Sie binnen 30 Tage in Verzug und nach 45 kann ein
Gerichtlicher Mahnbescheid gestellt werden nach 55
tagen ein Vollstreckungsbescheid.
Hoffe ich konnte helfen.
LG
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das ist ja ein Wahnsinn dass es hier keinen § gibt in dem sowas festgehalten ist. Aber wenn diese 3 Jahre vorbei sind, darf das Krankenhaus keine Rechnung mehr erstellen oder?
Im Normalfall nicht. Aber wiegesagt rechne damit das die
rechnung noch kommt gerade bei Ärzten und Krankenhäusern
wird oft über Verechnungsstellen abgerechnet und das
dauert manchmal seine Zeit.
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Anspruch entstand 11/2008 mit Erbringung der Leistung. Die Verjährung beginnt 01/2009 und endet 12/2011. Wenn der Rechnungssteller innerhalb dieser Zeit eine Rechnung/Mahnung schickt, muss gezahlt werden.