Hallo
Habe mal eine Frage zu einer Rechnung die ich von einem inkassobüro bekommen habe.
Ich habe einen Brief bekommen in dem ich angeblich noch eine offene Rechnung aus dem Jahr 2008.
Ich soll einen offenen Betrag von 128 Euro bezahlen, obwohl es diese offene Rechnung meiner Meinung nach gar nicht gibt.
Meine Frage ist, ob die Rechnung nicht verjährt, zumal die mir vorher noch nie etwas geschickt haben, weder von dem gläubiger selbst noch sonst etwas.
Und es ist ja jetzt auch schon etwas her.
Muss ich diese Rechnung sofort bezahlen???
Danke schon mal im Voraus für eine Antwort.
MFG. Mero0815
Ich kann die Frage so nicht beantworten, da sie eine Geschichte hat.
Ich weiss lediglich, dass bei einem Geschäft eine Rechnung spätestens 6 Monate danach erstellt werden muss. Darauf hat man Anspruch!
Ich war mal Bei mc fit angemeldet ein fitnestudio ich hatte regulär mich abgemeldet hatte ein schreiben dorthin geschickt wo drin stand das ich mich zum nächst möglichen Termin abmelden mochte. das war auch Oke, die hatten noch die restlichen raten eingezogen bis der Vertrag abgelaufen war, Dann jahrelang nix und jetzt plötzlich Kriege ich eine Rechnung vom inkaso Büro. ohne das ich zuerst nochmal angeschrieben worden bin, das ich noch eine summe Offen habe. Das Problem ist ich habe auch keine unterlagen mehr wo ich das nachvollziehen kann Wann ich da angemeldet war, oder wieviel ich da schon überwiesen hatte, ist ja schon was her.
Rechtlich kenne ich mich nicht mit Fristen aus. Vielleicht kommt da noch eine verbindliche Antwort.
Taktisch würde ich vll erwägen, das Fitness Studio anzuschreiben - nie das Inkasso kontakten, denn damit akzeptiert man deren zusätzliche Ansprüche.
Und den Sachverhalt so schildern wie beschrieben, dass die Angelegenheit längst erledigt ist und formell korrekt beendet wurde wie vorgesehen mit damaliger schrftl. Kündigung und weiteren restlichen Abbuchungen dererseits.
Dass Du auch nie über die Jahre irgendetwas mitgeteilt bekommen hast, dass darauf hinweisen könnte, dass noch was offen ist. Die ganze damalige Angelegenheit ist sowas von völlig passé. Es existierte nie ein Briefverkehr über die Jahre. Es muss sich um eine Falschreaktion handeln.
Vielleicht ist es auch besser gar nichs zu tun!!! !!! Einfach Abwarten, denn die Zeit arbeitet in diesem Falle ganz sicher für Dich! Vielleicht läuft gerade wieder eine Frist ab (5 Jahre ? - ich weiss es nicht) weswegen die sich melden und das Ding ist endgültig gegessen.
Aus meiner persönlichen Erfahrung rate ich zu letztem. Genauso sich zu verhalten: nicht reagieren. Nur bei einem kommenden Bescheid von einem Gericht MUSS man Widerspruch einlegen.