Hallo zusammen,
folgendes hat sich zugetragen:
Ein Fahrzeughalter hatte Ende 2004 einen Steinschlag an seiner
Frontscheibe. Da er das Fahrzeug - es ist ein reines Sommerfahr-
zeug - ein paar Tage später stillgelegt hat, ließ er den Schaden
erst nach Wiederanmeldung Anfang 2005 reparieren. Die Werkstatt,
die den Schaden behoben hat, wollte die Rechnung auch direkt mit
der Versicherung abrechnen. Dazu hatte sie auch die erforderlichen
Versicherungsdaten. Jetzt nach weit mehr als 1 Jahr stellt die
Werkstatt eine Rechnung an den Fahrzeughalter, er möge diese Rech-
nung selbst bezahlen und dann der Versicherung einreichen. In
dieser Rechnung gab er ein Reparaturdatum von Februar 2005 an, zu
dem das Fahrzeug noch gar nicht wieder angemeldet war.
Wie soll sich der Fahrzeughalter jetzt verhalten? 1. Verjährt doch
eine Rechnung aus 2005 jetzt Ende 2006 ??!!
2. Wie soll er der Versicherung jetzt klar machen, warum die Rech-
nung erst jetzt vorgelegt wird und dann noch mit einem Datum, an
dem das Fahrzeug noch stillgelegt war??!!
3. Soll der Fahrzeughalter sich mit der Werkstatt, die seit Ende
2005 nicht mehr existiert, in Verbindung setzen und dieser erklä-
ren, daß er sich nicht mit der Versicherung wegen der Rechnung aus-
einandersetzen wird und daß der damalige Werkstatt-Besitzer das
selbst gegenüber der Versicherung erklären soll, weshalb jetzt erst
eine Rechnung ausgestellt wird und warum mit einem falschen Datum?
Für eine baldige Auskunft jetzt schon meinen Dank.
Gruß Harry M.
Würde es so machen wie unter 3) beschrieben.
Servus!
- Verjährt
doch
eine Rechnung aus 2005 jetzt Ende 2006 ??!!
Rechnungen verjähren nicht, sondern Ansprüche. Ansprüche aus 2005 in der Regel Ende 2008.
- Wie soll er der Versicherung jetzt klar machen, warum die
Rech-
nung erst jetzt vorgelegt wird und dann noch mit einem Datum,
an
dem das Fahrzeug noch stillgelegt war??!!
Gar nicht. Wenn die Leisungszeit falsch beschrieben ist, würde ich eine Rechnung mit richtig beschriebener Leitsungszeit fordern und solange auch nichts bezahlen.
- Soll der Fahrzeughalter sich mit der Werkstatt, die seit
Ende
2005 nicht mehr existiert, in Verbindung setzen und dieser
erklä-
ren, daß er sich nicht mit der Versicherung wegen der Rechnung
aus-
einandersetzen wird und daß der damalige Werkstatt-Besitzer
das
selbst gegenüber der Versicherung erklären soll, weshalb jetzt
erst
eine Rechnung ausgestellt wird und warum mit einem falschen
Datum?
Ich würde es tunlichst unterlassen, mich mit nicht existierenden Personen zu unterhalten. Wenn das jemand mitkriegt und erstmal die Gerüchte im Umlauf sind…
Spaß beiseite: Leider gilt hier der Grundsatz mit der Musik, dem Bestellen und dem Bezahlen. Der Reparateur hat einen Anspruch allein gegen seinen Auftraggeber, der muss sich nicht mit der Versicherung rumklopfen.