Verjährung einer Rechnung

Wenn A noch eine Rechnung bei B offen hat und A die letzte Rate 01/05 gezahlt hat, B hat aber seit dem nicht angemahnt oder ähnliches. Ist diese Rechnung jetzt verjährt??? Soweit ich weiß ist die Frist 2 Jahre und die ist doch seit 31.12.2006 um, oder irre ich mich da???

Soweit
ich weiß ist die Frist 2 Jahre und die ist doch seit
31.12.2006 um, oder irre ich mich da???

ja.

http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist.htm

Wenn A noch eine Rechnung bei B offen hat und A die letzte
Rate 01/05 gezahlt hat, B hat aber seit dem nicht angemahnt
oder ähnliches. Ist diese Rechnung jetzt verjährt??? Soweit
ich weiß ist die Frist 2 Jahre und die ist doch seit
31.12.2006 um, oder irre ich mich da???

Hallöchen,

vorweg: ich kann keine §§ nennen. Beziehe mich auf Gedächtnis. Die §§ findest du aber alle im BGB unter den Begriffen.

Zunächst:
Die Verjährung beginnt immer am Ende des Jahres.
Beispiel: rechnung vom 01.01.05… Verjährung beginnt erst am Jahresende (31.12.2005)

Die Verjährungszeiten haben sich von 2 auf 3 Jahre erhöht.
(Ab wann kann ich nicht genau sagen, meine aber es wäre seit 2003 so)

Wenn eine Rate noch im 01/2005 gezahlt wurde, sollte die Verjährung erst am 31.12.05 begonnen haben.
Es kommt (laut Erfahrung) nicht drauf an, wann die Rechnung gestellt wurde, wenn der Schuldner danach noch gezahlt hat. Durch die Zahlung wurde die Verjährung unterbrochen (weil er damit die Schuld als solches anerkannt hat)
(Genaue Texte von anderen und „Rechtsgelehrten“ Postern folgen wohl in Kürze)

Ich würde also in jedem Fall versuchen, einen Zahlungsbefehl (ehem. Mahnbescheid) zu beantragen.
In wieweit die Zinsen beansprucht werden können weiss ich nicht.

BigJohn

Fast vergessen:
Deine eigenen Mahnungen unterbrechen die Verjährung nicht. Sie könnne nachher aber für die Zinsberechnung herangezogen werden.
Unterbrechende und Aufschiebende Wirkung haben nur Schuldanerkenntnis des Scvhuldners (z.B. durch Zahlung) oder Gerichteliches Mahnverfahren.

War das ok so Ihr Profis ?:wink:

Soweit
ich weiß ist die Frist 2 Jahre und die ist doch seit
31.12.2006 um, oder irre ich mich da???

ja.

NEIN!

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__195.html) und endet in diesem Fall am 31.12.2007 (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__199.html).

Soweit
ich weiß ist die Frist 2 Jahre und die ist doch seit
31.12.2006 um, oder irre ich mich da???

ja.

NEIN!

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre

eben. und warum meinst du, irrt sie nicht?

gruß
ann

Ja und Nein
Huhu!

NEIN!

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre
(http://bundesrecht.juris.de/bgb/__195.html) und endet in
diesem Fall am 31.12.2007
(http://bundesrecht.juris.de/bgb/__199.html).

NEIN!

Weil die Frist drei Jahre beträgt, endet Sie am 31. 12. 2008.