Verjährung einer Rechnung

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob eine Privatperson eine Rechnung eines Rechtsanwaltes zahlen muss, die für Leistungen vom 19.01.2006 bis 10.03.2006 gestellt wurde. Das Schreiben des Anwaltes (somit das Rechnungsdatum) ist vom 30.03.2009.

Vielen Dank.

Sabrina

Hallo,

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

Verjährungseintritt frühestens: 31.12.2009 24 Uhr.

VG
EK

Hallo Sabrina

Also ich würde sagen nein, da die Leistung bereits vor mehr als 2 Jahren war. Aber wenn du ganz sicher gehen willst, gibt es auf jedem Gericht eine Anlaufstelle wo du dich kostenlos beraten lassen kannst.

Gruß Andrea

Ich glaube hier liegt ein Mißverständnis vor.
Wenn die Rechnung vom 30.03.2009 ist kann sie erst 2 Jahre nach Ablauf dieses Jahres verjähren.

Gemeint ist aber sicherlich etwas anderes:
Ist der Anwalt berechtigt, im März 2009 noch für eine Leistung vom 19.01.2006 bis 10.03.2006 eine Rechnung zu schreiben?

Leider kann ich das nicht sicher beantworten, würde mich aber auch mal interessieren.