Hallo alle zusammen,
Man gehe mal davon aus, ein Inkassobüro schreibt eine Mahnung, über eine Rechnung die aus dem Jahre 2003 stammt, ist die nicht verjährt?
Wie soll man sich in diesem Falle ganz allgemein verhalten.
vielen Dank für eure Antworten
mfg
Christian
Moin Moin,
die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre immer zum 31.12 hin.
Vorrausgesetzt es handelt sich um eine Kaufpreisforderung, Werklohnforderung.
Was mich interessiert wurde das den nie vorher angemahnt?
Gurß
Hallo
Nein die Mahnung von der Rechnung kamm erst zum 01.08.2009 also 6 Jahre später.
mfg
Christian
Einfach gar nicht ignorieren.
Gruß