Verjährung einer Rechnung

Hallo alle zusammen,

Man gehe mal davon aus, ein Inkassobüro schreibt eine Mahnung, über eine Rechnung die aus dem Jahre 2003 stammt, ist die nicht verjährt?
Wie soll man sich in diesem Falle ganz allgemein verhalten.

vielen Dank für eure Antworten

mfg

Christian

Moin Moin,
die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre immer zum 31.12 hin.
Vorrausgesetzt es handelt sich um eine Kaufpreisforderung, Werklohnforderung.

Was mich interessiert wurde das den nie vorher angemahnt?

Gurß

Hallo

Nein die Mahnung von der Rechnung kamm erst zum 01.08.2009 also 6 Jahre später.

mfg

Christian

Einfach gar nicht ignorieren.

Gruß