Verjährung einer Schuld?

Hallo,

ein Unternehmer A verklagt Unternehmer B auf Zahlung einer Geldsumme (entsprechend einem geschlossenem Vertrag). Unternehmer B hatte aber zu Recht den Vertrag angezweifelt, also zahlt nicht. Daraufhin (kein Gerichtsurteil, da keine Verhandlung - Akten gingen bei Gericht wahrscheinlich verloren) war 2 Jahre Stille. Nun verlangt Unternehmer A erneut das Geld von B. B verweist auf den schwebenden Prozeß, Unternehmer A hat die Unterlagen ebenfalls verschlampt, schreibt dies auch B und entschuldigt sich. Dann wieder ein Jahr Ruhe. Nun kommt Unternehmer A erneut und will Geld. Unternehmer B verweist wieder auf den Prozess…

Wie lange soll das noch gehen? Jedes Jahr dieselben Schreiben? Oder kann B das Verfahren beenden und A ignorieren? Wie gesagt, A ist Kläger und hat keine Unterlagen mehr, das Gericht auch nicht (und das Gericht meldet sich auch nicht), nur B hat alles aufgehoben (was er A jedoch nicht einfach in die Hand drückt). Können dem Beklagtem (B) Nachteile entstehen, wenn er sich auf die jährlichen Anfragen nicht mehr meldet?

Gruß
André

Hi André,

ich weiß leider nicht viel dazu, aber hab was gutes gefunden,is ein doc von ner Schuldenberatungsstelle aus google :

http://www.google.com/search?hl=de&q=verj%C3%A4hrung…

dort das erste Suchergebniss
da findest Du den Link hierzu :
http://www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeb…

Gruß

Blue

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