Verjährung einer Tierarztrechnung ?

Hallo,
benötige mal eine fachmännischen Rat zu den Verjährungfristen einer Tierarztrechnung!

In meinem Fall wurden die Leistungen im Juni, August und Dezember 2000 erbracht. Erst vor wenigen Tagen (September 2003) erhielt ich die Rechnung. Das besondere daran ist, dass das Rechnungsdatum auf den 28.05.2002 lautet, habe jedoch zuvor nie eine Rechnung oder eine Mahnung erhalten. Das Datum könnte also auch absichtlich auf den 28.05.2002 gesetzt worden sein um einer 2-jährigen Verjährung vorzubeugen!
Wie sollte ich mich verhalten? Welchse Gesetz kommt zur Anwendung?

Danke im Vorraus!

Gruß Rudi

Hallo !

Es geht hier doch weniger um Recht und Richtigkeit, sondern um eine Hilfeleistung, die an Deinem Tier vorgenommen wurde. Warst Du mit der Arbeit des Arztes zufrieden, dann bezahl die Rechnung!

Auch Ärzte oder ihre Helferinnen können mal was vergessen!

Gruß max

Nun, dat war nicht die gewünschte Antwort oder die eines Tierarztes???
Aus meiner Sicht kann man eine Rechnungslegung nicht für fast 3 Jahre vergessen, sondern es ist grobe Fahrlässigkeit. Und dann noch das Zurückdatieren der Rechnung!!!

Zuerst möchte ich dem Gesetz gerecht werden, bzw. wissen, was Trumpf ist. Die Entscheidung, was ich dann mache, ist damit noch nicht gefallen.

Gruß Rudi

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Dinge des täglichen Lebens verjähren nach drei Jahren (zumindest nach österr. Rechtssprechung - deutsche meist analog). Dazu zählen Einkäufe, Arzthonorarrechnungen, Hotelrechnungen usw.

mfg
Peter

Hi!

_BGB § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre._

Gruß
Guido