Verjährung eines Immobilien-Maklervertrages, Vertrag schon gekündigt

Wann ist ein Immobilien-Maklervertrag verjährt, Vertrag ist zum 01.01.2010 gekündigt? Kaufinteressent möchte provisionsfrei Immobilie kaufen.

Wann ist ein Immobilien-Maklervertrag verjährt, Vertrag ist
zum 01.01.2010 gekündigt? Kaufinteressent möchte
provisionsfrei Immobilie kaufen.

Hallo,
das ist immer eine schwierige Geschichte. Grundsatzfrage ist, woher hat der Käufer seine Information. Wenn vom Makler - und er spekuliert und wartet, bis der Vertrag ausläuft, wird es sein, dass der Makler trotzdem eine Provisionsrechnung stellt.

Beim Durchsetzen ist jetzt die Frage, ob und wie er beweisen kann, dass der Interessent die Info von ihm hat. Er kann nämlich auch Häuser anbieten, für die er nicht unbedingt einen Auftrag hat. Vom Verkäufer wird er keine Prov bekommen, aber vom Käufer, er hat ihn auf das Objekt aufmerksam gemacht.

Doch es stellt sich immer die Frage, ob die Rechnung bezahlt wird oder nicht und wenn nicht, was sagt ein Gericht dazu. Beweislagen sind hier immer extrem schwer und von Maklerseite fast nicht durchzusetzen.
Wenn er die Info von anderer Quelle hat, hat der Makler eh Pech gehabt.

Eine Verjährung gibt es nicht, der Vertrag regelt eigentlich eher die Seite des Verkäufers. Wenn sich ein Verkauf innerhalb der Vertragslaufzeit anbahnt, ist er auch Provisionspflichig, auch wenn er erst etwas später zustande kommt, d.h. der Notartermin später stattfindet. Das kann für einen unwissenden Verkäufer nach hinten los gehen, wenn er von Makler zu Makler hüpft. Der alte kann Anspruch haben, weil er das Geschäft zuwege gebracht hat und der neue, weil er einen Vertrag hat. In den Falle haben auch Gerichte schon entschieden, dass doppelte Prov. bezahlt werden muss.

Maßgeblich ist also immer: woher hat der Interessent seine Info und (für den Verkäufer) wann wurde der Interessent signalisiert. Dann gilt die Prov-Pflicht personenbezogen lange nach, solange, bis es der Makler aus den Augen verliert.