Verjährung eines Rechtsanwaltsauftrags

Hallo,

angenommen, Herr Mandant erteilt am 23.6.2009 einem Rechtsanwalt einen bestimmten Auftrag. Der Rechtsanwalt verspricht eine zügige Abwicklung, verlangt aber sein gesamtes Honorar als Vorkasse. Herr Mandant bezahlt sofort, erteilt die verlangte Vollmacht und wartet auf die Erfüllung seines Auftrages. Doch es tut sich nichts. Der Rechtsanwalt ist telefonisch nie zu sprechen und beantwortet weder Emails noch normale Briefe. Herr Mandant gibt schließlich auf und läßt die Sache auf sich beruhen.

Jetzt erfährt Herr Mandant von der Generalstaatsanwaltschaft, daß der Rechtsanwalt im Rahmen eines von der Rechtsanwaltskammer eingeleiteten Ermittlungsverfahrens behauptet, daß er den Auftrag prompt erledigt hätte, was aber nicht stimmt.

Herr Mandant wird das natürlich der Generalstaatsanwaltschaft auch so mitteilen, aber kann er jetzt auch noch dem Rechtsanwalt gegenüber auf Vertragserfüllung bestehen oder ist die Sache inzwischen verjährt?
Wie könnte Herr Mandant in so einem Falle vorgehen?

Danke Ebi

Hallo

aber kann er jetzt auch noch dem Rechtsanwalt gegenüber auf Vertragserfüllung bestehen oder ist die Sache inzwischen verjährt?

Will man sich denn von so einem Rechtsanwalt noch vertreten lassen? Wäre es nicht sinnvoller, das Geld zurückzuverlangen? Wenn jetzt sogar der Staatsanwalt feststellt, dass der Auftrag nicht erledigt wurde, müsste es doch eine Möglichkeit geben, das Geld zurückzukriegen. Nur müsste man es wohl endlich mal nachweislich verlangen, mit Fristsetzung (ca. 2 Wochen).

Verjährungsfrist ist normalerweise 3 Jahre, demnach müsste es doch noch gehen, falls hier nicht andere Fristen gelten sollten.