Verjährung Einkommenssteuerbescheid

Ich habe folgende Frage:
Heute erhielt ich per Post einen 2. Steuerbescheid vom Finanzamt für die Einkommenssteuer des Jahres 2006 (!!!), in dem eine Neuberechnung gegenüber dem Erstbescheid aus dem Jahr 2007 erolgte, dessen ergebnis eine Rückzahlungsaufforderung von ca. 500 Euro ausgewiesen wird.
Nunmehr meine Frage: Ist diese Forderung übehaupt rechtens und macht es sinn, dagegen vorzugehen.
Besten Dank vorab für hilfreiche Tipps,
VG
Axel.

Hallo,
es kommt darauf an aus welchem Grund das FA dieses Geld fordert.
Hast Du falsche Angaben gemacht?
Schau mal hier !!!
>Rückforderung Finanzamt
Richtig, es kommt auf die Gründe an.

Wenn der Steuerbescheid vorläufig ist oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, ist das ohne weiteres möglich.

Ansonsten ist eine Änderung möglich (a) bei offensichtlicher Unrichtigkeit, wie zB Übertragungsfehlern und (b) wenn später Tatsachen bekannt werden, die zu einer anderen Steuer führen würden, zB „vergessene“ Belege über Zinszahlungen. Auch dafür gibt es aber (mehrjährige) Ausschlußfristen.

Nicht möglich ist eine Änderung, wenn bei gleicher Sachlage das FA lediglich seine Rechtsauffassung ändert.

Lieber Axel,

wenn neue Tatsachen vorliegen, kann der Bescheid geändert werden. Maximal für 10 Jahre rückwirkend. Eine Änderung muss im Bescheid erläutert werden.
Also: Was wurde geändert?

Laut Bescheid wurde gezahltes Insolvenzgeld in dem Steuerbescheid nicht angegeben, welches nunmehr dem Progresionsvorbehalt unterliet. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich damals einen diesbezüglichen Bescheid vom Arbeitsamt erhalten habe, gezahlt wurde auf jeden Fall Insolvenzgeld. Insofern werde ich dann um die Nachforderung nicht herum kommen.
Vielen Dank an alle, die mir behilflich waren.
VG
Axel

Hallo,
wahrscheinlich war dein Steuerbescheid von 2006 unter vorbehalt ausgestellt worden (ist auf dem Steuerbescheid 2. Seite vermerkt). Jetzt wurde wahrscheinlich ein Urteil gefällt, welches den Sachverhalt betrifft, der auf deinem Steuerbescheid 06 unter Vorbehalt gestellt wurde. Du hast natürlich ab Ausstellungsdatum des 2ten Steuerbescheides wieder die 4 Wochen Widerspruchsrechtsfrost! (Steht auch auf dem Steuerbescheid drauf) Ob dies aber Sinn macht, könnte ich nur nach Prüfung der Unterlagen und der Steuerbescheide beurteilen.
Gruß
Markus

sieht nicht so aus, dennoch vielen Dank!!1