Verjährung einzelner Positionen der Nebenkostenabr

Hallo zusammen,

ich lese hier viel von der Verjährung einer Nebenkostenabrechnung.
Gehe ich recht in der Annahme, daß es sich jeweils um einzelne
Positionen handelt, die verjähren und andere wiederum nicht?

Als Beispiel ein Abrechnungszeitraum von Juni bis Mai Folgejahr.
Der Vermieter ist ein Schllafmütze und gibt Seine Abrechnung
kurz vor Ende seiner 12-Monatsfrist ab.
Sind dann sämtliche Positionen die also z.B. Juni bis Dezember
äh mal 2006 nicht mit Ablauf des 31. Dezember 2007 „verjährt“
Also bei eingehender Nebenkostenabrechnung im Mai 2008
nicht mehr zu berücksichtigen für den Zeitraum Juni 2006 - Mai 2007
Zu zahlen wären also nur Januar 2007 bis Mai 2007.
Das wäre wohl immerhin ein nicht unerheblicher Betrag.

Und wie verhält sich das ganze, wenn z.B. der Heizungsversorger
seine Abrechnung im Mai 2008 erstellt, für den Zeitraum Juni 2006 bis
Mai 2007? Der VM nimmt dies als Begründung für seine späte
Rechnungsstelltung wenige Tage vor Ablauf seiner Frist.

Viel Grüße und Danke für Eure Antworten

Frank

Hallo

Und wie verhält sich das ganze, wenn z.B. der
Heizungsversorger
seine Abrechnung im Mai 2008 erstellt, für den Zeitraum Juni
2006 bis
Mai 2007? Der VM nimmt dies als Begründung für seine späte
Rechnungsstelltung wenige Tage vor Ablauf seiner Frist.

Das ist eine plausible Begründung und der VM kommt damit durch :wink:

Viel Grüße und Danke für Eure Antworten

Frank

Mikesch

Das ist eine plausible Begründung und der VM kommt damit durch
:wink:

Mikesch

Moin Mikesch,

ja gut, aber doch nur für seine späte Rechnungsstellung.
Er kann wohl ohne Heizkosten seine Abrechnung nicht machen.

Nichtsdestotrotz ist sind doch Forderungen aus 2006 mit
Beginn 2008 verjährt. Sein Pech wenn er auf den Heizungsversorger
wartet. Kann er deren Verjährungfrist an seine Person an seine
Mieter weitergeben? Und weiter sein Pech, wenn ihm in der
Wartezeit die anderen Positionen aus 2006 wegverjähren.

Gilt also der Tag der Rechnungsstellung oder der Abrechnungszeitraum?
Der VM streckt dann wohl die übrigen Positionen vor und stellt den
verjährten Zeitraum (?) in Rechnung kurz vor Ablauf seiner Frist.

Gruß
Frank

Hallo,

Nichtsdestotrotz ist sind doch Forderungen aus 2006 mit
Beginn 2008 verjährt.

Wie kommst Du darauf? Lies mal:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
und die weiterführenden Links zu den einzelnen Fristen.
Gruß
loderunner (ianal)

Wie kommst Du darauf? Lies mal:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
und die weiterführenden Links zu den einzelnen Fristen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,

ah ja, also die Heizukosten hat er nicht zu vertreten, kann sie also
noch fordern. Nicht aber die Rechnungen die er rechtzeitig hatte,
aber erst jetzt mit ansetzt.
Somit liege ich doch richtig, oder?
Die einjährige Frist kann man hier ja auch zur genüge nachlesen.
Ergo, fordert er nicht rechtzeitig schonmal ein, verliert er den
Anspruch.

Gruß
Frank

Wie kommst Du darauf? Lies mal:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
und die weiterführenden Links zu den einzelnen Fristen.

vllt desshalb: FAQ:1253
Wobei es mE richtigerweise heißen müsste: Spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode.
Aber du hast inhaltlich natürlich in der Form recht, dass keine Verjährung eintritt, sondern nur der VM keine Nachzahlungen mehr einfordern kann.

Gruß
loderunner (ianal)

Gruß
vnA (auch ianal)

Hallo,

vllt desshalb: FAQ:1253

Danke, diese Frist hatte ich nicht gefunden.
Gruß
loderunner

Hallo,
imho gelten die 12Monate für alle Kosten, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenk… (links im Menu 'Warme Betriebskosten wählen, dann Stichwort ‚Abrechnungsfrist‘)
Aber: ianal.
Gruß
loderunner