Verjährung Erbe

Hallo Fachleute!

Wenn ein Kind nach dem Tode eines Elternteils (Vater) keinerlei Erbe
beansprucht hat, das Kind hat einfach gar nichts unternommen. Der
Tod des Elternteils war bekannt.

Wie lange, wenn überhaupt, kann das Kind noch Erbansprüche geltend
machen gegen das andere überlebende Elternteil (Mutter)?

Danke der Plem

Wenn ein Kind nach dem Tode eines Elternteils (Vater)
keinerlei Erbe
beansprucht hat, das Kind hat einfach gar nichts unternommen.
Der
Tod des Elternteils war bekannt.

Wie lange, wenn überhaupt, kann das Kind noch Erbansprüche
geltend
machen gegen das andere überlebende Elternteil (Mutter)?

da sollte man unterscheiden, was denn gegenstand des nachlasses ist.

grds. findet ein vonselbsterwerb statt, d.h. bei nichthandeln geht die stellung des erblassers automatisch auf den erben über, sobald die ausschlagungsfrist abgelaufen ist.

handelt es sich z.b. um eigentumspositionen (z.b. den pc des erblassers, das haus oder das auto), beträgt die verjährungsfrist 30 jahre.
gleiches gilt, wenn ansprüche gegen einen erbschaftsbesitzer geltend gemacht werden, also denjenigen, der sich ein ihm tatsächlich nicht zustehenden erbrecht anmaßt, http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html

geht es um die geltendmachung von schuldrechtlichen ansprüchen (z.b. aus rechtsgeschäft/delikt/bereicherung etc.) gilt grds. die dreijährige verjährungsfrist.

Hallo!

da sollte man unterscheiden, was denn gegenstand des
nachlasses ist.

Sagen wir schlicht und ergreifen Geld (Aktien, Sparbücher,
festverzinsliche Papiere, etc. )

geht es um die geltendmachung von schuldrechtlichen ansprüchen
(z.b. aus rechtsgeschäft/delikt/bereicherung etc.) gilt grds.
die dreijährige verjährungsfrist.

Also 3 Jahre, richtig?

Danke, der Plem