Verjährung evtl. vermurkst?

Hallo zusammen!

Wie würde die Rechtslage in folgendem Fallbeispiel ausschauen?
Ein Schuldner bekommt vom Inkasso Post mit 2 Aufstellungen,wovon die eine tituliert wurde(überzogenes Konto der Citybank)
Kopie vom Titel ist dem Schreiben beigeheftet.

Die Andere Sache ist ein Kredit,ebenfalls von der Citybank (ohne Titel)

Also, 2 separate Aufstellungen

Durch verschluren jetzt die Vorladung zur EV oder abzuwenden mit einer Summe von knapp 1000 Euro ( Teilvollstreckung)
Das Aktenzeichen dieser Summe bezieht sich auf die Forderung mit Titel.
Schuldner schreibt an das Inkasso in der Hoffnung ,die EV abzuwenden und bitte um eine andere Lösung.

Der Kredit selber ist von 2001 und der letzte Kontakt hat 2005 durch die Citybank selber stattgefunden.

Hierzu ein paar Fragen:

1.Ist der Kredit nicht schon verjährt ??
2.Hat der Schuldner nun durch sein Schreiben die Gesamtschulden anerkannt?
Die EV die er bittet abzuwenden,geht um die titulierte Forderung.
Explizit drauf hingewiesen hat er im Schreiben allerdings nicht.
P.S.:Kann eigentlich nur der „ursrüngliche Gläubiger“ titulieren oder auch alle anderen, die sich der Sache annehmen bzw. an die die Forderungen abgetreten wurden?

Danke im Voraus!

LG

P.S.:
Es handelt sich um einen Darlehenskredit

Hi, eine Forderung mit Titel verjährt erst nach 30 Jahren.
Diese Forderung ist also noch lange nicht verjährt!
MfG ramses90

Hallo!

In dem Fallbeispiel fragte ich unter anderem nach der Forderung ohne Titel.

LG

Hallo!

In dem Fallbeispiel fragte ich unter anderem nach der
Forderung ohne Titel.

ja und? Aus der Frage geht doch überhaupt nicht hervor von wann die Forderung ohne Titel ist!
Eine Forderung verjährt 3 Jahre nach dem Jahr in dem die Forderung entstanden ist. Von 2001 also am 31. 12. 2004 um 24.00h.
ramses90

LG

Öhem…doch,hab ich geschrieben.

Der Kredit ist 2001 aufgenommen worden und letzter Kontakt durch die Bank hat 2005 stattgefunden

Der Kredit selber ist von 2001 und der letzte Kontakt hat 2005 durch die Citybank selber stattgefunden
drin und es ist keineswegs klar auf welchen Kredit sich das nun bezieht!
Usern wie Sporteule, sollte man garnicht antworten! Die ganzen Anmerkungen von ihr kammen NUR als zurechtweisend, fordernd und nörgelnd.
Nie wieder!
ramses90

Meine Antwort:

Hallo!
In dem Fallbeispiel fragte ich unter anderem nach der
Forderung ohne Titel.

Deine Antwort:
ja und? Aus der Frage geht doch überhaupt nicht hervor von wann die Forderung ohne Titel ist!

Meine Antwort:
Öhem…doch,hab ich geschrieben.

Der Kredit ist 2001 aufgenommen worden und letzter Kontakt durch die Bank hat 2005 stattgefunden

Deine Antwort:

Der Kredit selber ist von 2001 und der letzte Kontakt hat 2005 durch die Citybank selber stattgefunden
drin und es ist keineswegs klar auf welchen Kredit sich das nun bezieht!
Usern wie Sporteule, sollte man garnicht antworten! Die ganzen Anmerkungen von ihr kammen NUR als zurechtweisend, fordernd und nörgelnd.
Nie wieder!

Fällt Dir auf, wer sich hier etwas im „Ton“ vergreift?

Wenn ich Rat suche, dann bin ich garantiert nicht fordernd,zurechtweisend oder nörgelnd sondern interessiert und dankbar!

Schönes WE noch!

hallo sporteule,

ich verstehe die reaktion von ramses auch nicht so recht, also mach dir nichts draus. vielleicht hat er/sie was misverstanden.

zu deiner frage:

§ 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  1. Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten…

geld ist eine sache, also ein dingliches recht. folglich verjährt der anspruch auf eine geldschuld erst nach 30 jahren.

hoffe ich konnte dir helfen, auch wenn es keine erfreulichen nachrichten sind.

mFg
apfelwein

hallo sporteule,

ich verstehe die reaktion von ramses auch nicht so recht,
also mach dir nichts draus. vielleicht hat er/sie was
misverstanden.

zu deiner frage:

§ 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt
ist,

  1. Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen
    Rechten…

geld ist eine sache, also ein dingliches recht. folglich
verjährt der anspruch auf eine geldschuld erst nach 30 jahren.

Hi,

hä? Seit wann das denn? Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre:

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

Titulierte Forderungen verjähren nach 30ig Jahren, sofern keine hemmende Aktivitäten unternommen werden.

Gruß
Tina

Hallo,

hä? Seit wann das denn? Die regelmäßige Verjährungsfrist
beträgt drei Jahre:

es geht um einen noch bestehenden Kredit, wenn ich das richtig verstanden habe. Und der kann natürlich wesentlich länger zurück gefordert werden als nur drei Jahre. Sonst gäbe es gar keine Kredite für den Hausbau…
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

hä? Seit wann das denn? Die regelmäßige Verjährungsfrist
beträgt drei Jahre:

es geht um einen noch bestehenden Kredit, wenn ich das
richtig verstanden habe. Und der kann natürlich wesentlich
länger zurück gefordert werden als nur drei Jahre. Sonst gäbe
es gar keine Kredite für den Hausbau…

Hi,

das bestreite ich ja gar nicht mir ging es um diese pauschale Aussage:

geld ist eine sache, also ein dingliches recht. folglich
verjährt der anspruch auf eine geldschuld erst nach 30 jahren

Aber vermutlich habe ich mich zu ungenau ausgedrückt, bzw. nicht hervorgehoben um welche Aussage es mir eigentlich ging. Denn auch Geldforderungen können nach 3 Jahren verjähren.

Gruß
Tina

Danke, alles klar! (owt)
-nix-