verjährung f. Schmerzensgeld b. sex missbrauch

Wie sieht das mit dem neuen gesetz bei der verjährung aus. ich finde das was bislang im internet darüber zu lesen gibt sehr undurchsichtig.
Beispiel:eine verurteilung liegt 10 Jahre zurück,9 jahre später wird eine ptbs festgestellt, ist die verjährung f. schmerzensgeldanspruch eingetreten oder nicht?

Die Frage ist etwas unklar, wenn der Täter vor 10 Jahren verurteilt wurde, dann ist seitdem die Tat bekannt und es läuft eigentlich die Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Wenn erst 9 Jahre später eine ptb festgestellt wird, dann beginnt mit der Feststellung der ptb die Verjährungsfrist von 3 Jahren. Klage wäre also möglich.

hallo, auch dann wenn immer darüber gesprochen wurde und jegliche hilfestellung geboten wurde? aber immer eine therapie abgelehnt wurde?auch wenn die möglichkeit auf schmerzensgeld bereits anwaltlich vor 5 jahren erfragt wurde und die akten in kopie ausgehändigt wurden um diese zu verbreiten.

Bei so speziellen Fagen kann nur ein Anwalt helfen.

Grundsätzlich ist die Verjährung auf den Schmerzensgeldanspruch schon lange eingetreten.
Wenn jedoch eindeutig und zweifelsfrei festgestellt wird, dass die Posttraumatische Belastungsstörung (ptbs) durch den verurteilten Sachverhalt bewirkt wurde, beginnt die Verjährungsfrist mit der Diagnose.

Hallo,
das ist hier noch unklar,eine verdrängung der tat hat nie stattgefunden!
vor 5 jahren wurde sich nach den möglichkeiten per anwalt schon erkundigt aber nichts unternommen. eine therapie wurde all die jahre strickt abgelehnt. täter u. opfer haben in den letzten jahren ein freundschaftliches und gutes verhältnis zueinander gehabt, sogar vor 2 jahren gemeinsamen urlaub mit ihrer familie.

Ich halte hier, mal abgesehen von Verjährungsfristen, die Durchsetzung eines Schmerzengeldanspruches für nicht durchführbar.
Grüße - Ernst

Danke für ihre antwort, ich hoffe das bringt ein wenig licht in die angelegenheit.zur zeit wird auf die entscheidung des LG gewartet.hoffe für diejenigen das die sache nicht vor gericht zugelassen wird,es wäre nicht fair weil soviel hilfestellung geleistet wurde um das unrecht wieder gut zu machen.
LG