Verjährung Forderung von Fahrtkostenrückerstattung

Hallo,

wann verjährt die Forderung der Fahrtkostenrückerstattung, wenn man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde (ohne Einschränkung einer Kostenübernahme)?

Folgende Info habe ich:
Grundsätzlich hat der einladende Arbeitgeber dem Bewerber die Fahrtkosten zu erstatten, wenn er ihn zum Vorstellungsgespräch einlädt.
Der Anspruch ergibt sich hier aus § 670 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html
Der Arbeitgeber muss die Kosten nicht übernehmen, wenn er spätestens im Rahmen der Einladung die Kostenübernahme auch ausdrücklich ausschließt.

Aber WANN verjährt die Forderung der Fahrtkostenrückerstattung des Bewerbers?
1 Monat nach dem Termin? 1 Jahr? 3 Jahre?

Danke und LG
Jasmin

Mit Ablauf des Jahres, in dem das Vorstellungsgespräch stattfand, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, so dass faktisch drei bis nahezu vier Jahre herauskommen können, ehe die Forderung verjährt.

Hallo,

Mit Ablauf des Jahres, in dem das Vorstellungsgespräch
stattfand, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, so dass
faktisch drei bis nahezu vier Jahre herauskommen können, ehe
die Forderung verjährt.

Vielen lieben Dank!
Gibt es dazu eine Quelle, die sich vielleicht sogar auf Fahrtkostenrückerstattung bezieht?

LG Jasmin

Der Anspruch folgt aus § 670 BGB. Dass dafür die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB gilt, steht z.B. im Münchener Kommentar zum BGB, 5. A. 2009, § 670 Rn. 22. Wann diese beginnt, ergibt sich aus § 199 Abs. 1 BGB, und dass sie drei Jahre beträgt, steht in § 195 BGB selbst.

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