hallo zusammen
stellen wir uns einmal folgenden fiktiven fall vor:
jemand geht nach längerem aufenthalt im ausland 1999 nach deutschland zurück und beantragt sozialhilfe weil er mittellos ist.
dabei wird festgestellt, dass er anspruch auf arbeitslosengeld hat.
die sozialhilfe, miete und kaution und einrichtungsgeld wird bewilligt, der bedürftige muss sich allerdings arbeitslos melden sowie eine abtretungserklärung unterschreiben, wonach die vom sozialamt gezahlte summe vom arbeitsamt an das sozialamt rückgezahlt wird. soweit so gut.
die bearbeitung des antrag auf arbeitslosengeld zieht sich aber in die länge und wird erst nach 6 monaten beendet. nach ablauf dieser 6 monate erhält der arbeitslose rückwirkend sein arbeitslosengeld ausgezahlt. dabei unterläuft dem sachbearbeiter beim arbeitsamt jedoch ein fehler: die summe ( 11500 dm )wird ohne abzug an den arbeitslosen überwiesen.
am folgetag geht der arbeitslose zum sozialamt und gibt an, dass er die summe erhalten hat und so keine sozialhilfe mehr benötigt.
erst einmal bekommt der sachbearbeiter einen schreck weil das arbeitsamt den fehler gemacht hat.
dann will der sachbearbeiter das geld vom arbeitslosen erstattet haben.
dieser gibt dem sachbearbeiter seine abmeldung vom meldeamt und gibt an, deutschland in den nächsten tagen wieder zu verlassen, jedoch nicht, ohne sich vorher bei einem freund eine meldeadresse in deutschland zuzulegen. an diese adresse ist jedoch nie eine Forderung zur
rückzahlung gesendet worden.
meine frage: wie lange hätte das sozialamt einen anspruch, das zuviel erhaltene geld zurück zu fordern?
mfg
bruno