Liebe/-r Experte/-in,
Ich hatte im September 2012 auf meinem Grundstück einen Wasserrohrbruch, der auch gleich repariert wurde. Nun habe ich bis heute noch keine Rechnung von der Stadtverwaltung erhalten.
Meine Frage lautet nun: Wann verjährt diese Forderung und ist das üblich so lange zu warten?
Müssen diese Behörden keinen Jahresabschluß machen?
Im voraus besten Dank und liebe Grüsse
Klaus