Verjährung Forderungen,

Liebe/-r Experte/-in,
Ich hatte im September 2012 auf meinem Grundstück einen Wasserrohrbruch, der auch gleich repariert wurde. Nun habe ich bis heute noch keine Rechnung von der Stadtverwaltung erhalten.
Meine Frage lautet nun: Wann verjährt diese Forderung und ist das üblich so lange zu warten?
Müssen diese Behörden keinen Jahresabschluß machen?

Im voraus besten Dank und liebe Grüsse
Klaus

Hallo,

die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt Ende 2012, d. h. die Stadtverwaltung hat noch bis zum 31.12.2015 Zeit, um dir eine Rechnung zu schicken, bevor die Forderung verjährt.

Bei Behörden dauert die Rechnungsstellung oftmals etwas länger. Es steht jedem frei, die Verjährungsfrist vollständig auszunutzen. Eine Verwirkung o. Ä. wegen einer späten Rechnungsstellung gibt es nicht.

Ich hoffe, die Antwort war hilfreich.

LG

Sehr geehrter Herr Hornung,

leider bin ich für Ihr Thema kein Experte.

Die Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Regelmäßig beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ablauf des (Kalender-) Jahres, in dem:

der Anspruch entstanden ist und
der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

So viel weiss ich noch von meiner Ausbildung aber kontaktieren Sie lieber einen anderen Experten oder stellen die Frage offen ein.

Viel Erfolg