Verjährung für Forderung des Versorgungsuntern

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor 6 Jahren meinen Stromanbieter gewechselt. Ich habe die jährlichen Ablesungen vorgenommen und an den Stromlieferanten geschickt. Bis zum heutigen Tage habe ich jedoch noch keine Rechnung erhalten. Anfang des Monats habe ich nun ein Schreiben dieses Stromanbieters erhalten, im dem er mir mitteilt, dass Sie vergessen hatten mich in Ihr Abrechnungssystem einzutragen. Sie wollen nun eine Nachberechnung des bisher angefallenen Stromverbrauchs erstellen.
Ich selbst hatte die ersten Jahre gar nicht bemerkt, dass ich keine Abbuchungen für den Strom erhalten habe.
Meine Frage ist nun, ob es rechtens ist, dass mir für die gesamte Zeit der Strom nachberechnet wird, oder gibt es hier auch eine Verjährungszeit, wie bei einem Handwerker, der vergisst eine Rechnung zu stellen. Im BGB § 196, 2jährige Verjährung steht zwar etwas, dass unter Waren auch elektr. Strom fällt, So ganz komme ich damit aber nicht klar.
Im Voraus herzlichen Dank
Mfg Falk

Soweit ich weiss 2jährige Verjährung frist. Genau festlegen möchte ich mich aber nicht

Mfg

Seyfiali Arik

Hallo Falk,

wie das hier mit der verjährungsfrist ausschaut, da bin ich mir nicht sicher. Immerhin hast Du all die Zeit diese Lieferung in Anspruch genommen - es wäre sogar möglich, dass Du Ärger dafür bekommen könntest.

Je nach Höhe der Nachzahlung sollten aber auch Ratenzahlungen möglich sein.

Viel Erfolg, sorry, dass ich nicht wirklich weiter helfen konnte!

LG Moni