Verjährung Grundbesitzabgaben

Hallo,
hier meine Frage:
Kann eine Gemeinde Grundbesitzabgaben seit 2006 nachträglic einfordern? Es sind vorher keine Mahnungen etc. ergangen. Gibt es da Verjährungsfristen?

Wäre für Hinweise dankbar!!

MfG

Servus,

ja, es gibt Verjährungsfristen, die in der Abgabenordnung geregelt sind.

Das sind grundsätzlich §§ 169 - 171 AO (hier besonders § 171 AO ganz wichtig) für die Festsetzung und §§ 228 - 232 für die Zahlung.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Bescheid über Grundbesitzabgaben für 2006 im Jahr 2012 wirksam ergehen kann. Im Fall Grundbesitzabgaben tippe ich auf § 171 Abs 10 AO (Verjährungsfrist vier plus zwei Jahre, weil der Bescheid über Festsetzung von Grundsteuer Folgebescheid zum Bescheid über Festsetzung des Grundsteuermessbetrages ist).

Um sich an den vorgelegten Sachverhalt heranzutasten, wäre zunächst wichtig zu wissen, ob für 2006 eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes abzugeben war, wann diese ggf. abgegeben wurde und wann der Bescheid über Festsetzung des Grundsteuermessbetrages bekanntgegeben wurde. Es kann gut sein, dass das Mysterium schon damit zu klären ist und Themen wie verlängerte Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung gar nicht angegangen werden müssen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

vielleicht sind die Bescheide aber auch schon 2006 und in den Folgejahren ergangen, es wurde nur nicht gezahlt und die Gemeinde hat das ggf. bis 2012 nicht bemerkt und vollstreckt erst jetzt.

Denn wenn der Fragesteller von dem Fehlen einer „Mahnung“ schreibt, könnte ja die „Rechnung“ (Bescheid) vorgelegen haben.

VG
EK

Servus,

ja, mit vier plus fünf käme man auch auf neun.

Die Richtung, in die ich trotz der wenigen Angaben spekuliere, kommt auch daher, dass jetzt im November/Dezember bevorzugt Bescheide rausgehen (und auch zügig vollstreckt werden), die nach dem 31.12.2012 nicht mehr wirksam ergehen könnten.

Vielleicht erfahren wir ja noch Einzelheiten zum Sachverhalt. Je nachdem, wie die betreffende Gemeinde aufgestellt ist, könnte es (bei sehr geringer Wahrscheinlichkeit) schon auch sein, dass Bescheide nach eingetretener Festsetzungsverjährung verschickt werden, aber um das zu beurteilen, müsste man schon den Sachverhalt kennen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo genauso ist es!
Bescheide sind immer im Februar eines Jahres ergangen, seit 2006!
Es wurde nichts abgebucht oder angemahnt!
Es geht hier nicht um Grundsteuer sondern ausschließlich Müll etc etc!

Hallo wie gesagt, die Bescheide kamen immer im Februar jeden Jahres!
Jetzt kam eine „handschriftliche“ Mahnung über 14 TEuro „bitte zahlen sie jetzt“, für die Jahre 2006-einschl.2012!!

MFG

Hallo,
Grundsteuern wurden immer bezahlt! NUr die anderen Grundbesitzabgaben nicht (Müll etc.)!

Zahlungsverjährung bei Abgaben
Servus,

für einen Bescheid aus Februar 2006 für das Jahr 2006 kann Zahlungsverjährung eingetreten sein, falls sie nicht gehemmt wurde (§ 231 AO). Für alle anderen Jahre ist die fünfjährige Frist, die jeweils mit Ablauf des Kalenderjahrs der ersten Fälligkeit beginnt, noch nicht erreicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder