Verjährung Grunderwerbsteuer

Hallo,

wir hatten uns letztes Jahr im August ein Grundstück gekauft. Bis jetzt haben wir aber kein Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt bekommen. Jetz meine Fragen:

Ab wann ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer verjährt?
Gibt es vielleicht irgendwelche Gründe/Hemmnisse warum der Bescheid bis jetzt nicht erlassen wurde?

SG
Tommy

Hallo,

wie jede Steuer verjährt auch diese mit Ablauf des 4. Jahres nach deren Entstehungsjahr.
Ist der beurkundete Vertrag noch nicht rechtskräftig (weil div. Genehmigungen fehlen), ist die Steuer noch nicht entstanden - und kann noch nicht festgesetzt werden.

Da jedoch erst nach Steuerzahlung die sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung - die zur Eigentumsumschreibung nötig ist - erteilt wird, lohnt sich hier sicher mal eine Nachfrage beim Notar, ob er auch alle nötigen erteilten Genehmigungen dem Finanzamt gemeldet hat.
Ansonsten arbeitet das Amt einfach langsam.

Gruß,
Carsten

Hallo Carsten,

recht herzlichen Dank. Ist es ratsam sich auch beim Finanzamt zu melden oder soll ich darauf hoffen, dass 4 Jahre ohne Bescheid vorbei gehen :wink:?

Hallo nochmal,

tja, wenn die Eigentumsumschreibung nicht eilt (was z.B. für eine evtl. finanzierende Bank der Fall sein könnte) und ihr lieber später zahlt - dann würde ich einfach nix tun. Zur Beschleunigung wäre ansonsten eine Nachfrage beim Finanzamt ratsam.