Hallo zusammen,
kann man eigentlich eine Verjährung hinauszögern, indem man dieselbe Forderung immer wieder stellt?
Ich denke dabei an zwei Vertragspartner, die eigentlich beide keine Lust haben, das Verhältnis zu beenden oder sonst eine Krise zu verursachen.
Da aber Uneinigkeit besteht über eine Teilleistung, hat der eine die nie gezahlt und der andere setzt sie stur immer wieder auf die Rechnung, z.B. als „ausstehende Zahlung“ oder so.
Würde das einen Einfluß auf die Verjährung haben?
Gruß!
Horst