Kann mir jemand etwas über Verjährungsfristen allgemein sagen.Wo finde ich außer im BGB verständliche Textbeiträge zu diesem Thema? Speziell: Wie lange nach Beendigung eines Mietverhältnisses kann der Vermieter noch Ansprüche stellen?
hallo helmut, ansprüche des vermieters an rückständigen mieten und an nebenkosten verjähren nach vier jahren, an
forderungen aus verschlechterungen oder veränderungen der mietsache nach sechs monaten. aus: Weimar/Schmidt: Wohnraummiete und Untermiete, Boorberg Verlag, ca. DM 14,-
gürsse dieter.
Hallo Helmut,
obiges stimmt.
Ergänzung: die 4-Jahres-Frist beginnt am Anfang desjenigen Jahres zu laufen, welches dem Jahre folgt, in welchem die Forderung fällig geworden ist.
Die 6-Monats-Frist beginnt bei Ende des Mietverhältnisses bzw. Rückgabe der Wohnung (=Auszug + Schlüsselrückgabe)
Gruß
Hanns
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