Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf Bautätigkeiten der Kommune. Ich konstruiere mal folgenden Fall:
Eine Kommune verlegt einen Altarm eines Baches im Zuge eines Wanderwegbaus. Dabei erhält der Altarm ein neues Bachbett, das um 50 Meter verschoben ist. Die Gemeinde hat den Bach aber wissentlich oder unwissentlich mitten über eine private Wiesenfläche gelegt - ohne den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zu informieren. Der Flächeneigentümer nutzt die Wiese seit 31 Jahren nicht mehr und möchte sie jetzt verkaufen. Erst jetzt bemerkt er jedoch den Fehler der Gemeinde. Die Wiese bekommt er jetzt aber nicht mehr verkauft, da sie durch die Verlegung nur noch aus Sumpf besteht.
Hat der Eigentümer theoretisch jetzt noch einen Anspruch auf Schadenersatz oder Rückverlegung des Baches oder gibt es eine Verjährungsfrist, nach der die Ansprüche gegenüber der Gemeinde nach 31 Jahren verjährt sind?
Herzlichen Dank im vorau!
Schäfer