Verjährung illegale bauliche Maßnahme

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf Bautätigkeiten der Kommune. Ich konstruiere mal folgenden Fall:

Eine Kommune verlegt einen Altarm eines Baches im Zuge eines Wanderwegbaus. Dabei erhält der Altarm ein neues Bachbett, das um 50 Meter verschoben ist. Die Gemeinde hat den Bach aber wissentlich oder unwissentlich mitten über eine private Wiesenfläche gelegt - ohne den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zu informieren. Der Flächeneigentümer nutzt die Wiese seit 31 Jahren nicht mehr und möchte sie jetzt verkaufen. Erst jetzt bemerkt er jedoch den Fehler der Gemeinde. Die Wiese bekommt er jetzt aber nicht mehr verkauft, da sie durch die Verlegung nur noch aus Sumpf besteht.

Hat der Eigentümer theoretisch jetzt noch einen Anspruch auf Schadenersatz oder Rückverlegung des Baches oder gibt es eine Verjährungsfrist, nach der die Ansprüche gegenüber der Gemeinde nach 31 Jahren verjährt sind?

Herzlichen Dank im vorau!
Schäfer

Nach 30 Jahren ist alles verjährt, bei Immos nach 10 Jahren und dazu gehört die Wiese:
https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/V/Verjaehrung_im_Zivilrecht/index.php ramsea90

Tach,
im Baurecht gibt es aber keine solche Verjährung.

Ob eine illegale Verlegung des Bachlaufs darunter fällt?
Im Prinzip ist ja egal, ob der Bach wegen der Besitzstörung (vermutlich verjährt) wegkommt, oder weil es eine nicht genehmigte Baumaßnahme war (verjährt meines Wissens nie).

Ein ohne Genehmigung errichteter Reitplatz, der auch nie genehmigungsfähig war, musste hier kürzlich vom Neueigentümer zurückgebaut werden. Er bestand seit über 35 Jahren. Ist aber „Hörensagen“, mir liegen keine belegten Fakten vor.

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Doch, ich hätte gerne einen eigenen Sumpf.

Na das wäre doch super wenn das auf Schöfer 123 zutreffen würde.
Dann bestünden ja Aussichten, dass der Bach zurückgebaut werden müßte oder aber die Kommune ihm die Wiese zum aktuellen, unversehrtem Zustand abkauft. ramses 90

Es ist nicht sicher, dass die Geschichte stimmt. Ich hörte sie von mehreren Nachbarn / Bekannten. Das muss nichts heißen.

Ob die Maßnahme an sich nicht genehmigt war, konnte ich noch nicht herausfinden. Zumindest scheint es so gewesen zu sein, dass niemand gemerkt hat, dass da ein Privatgrundstück dazwischenliegt. Ich denke, ich werde mal be der Verwaltung vorstellig werden. Wenn sie sich quer stellen, müsste ich ggf. wohl noch einen Anwalt hinzuziehen… dabei wollte ich nur eine Wiese verkaufen :wink:

ich sehe das verzwickter, als der erste Schein trügt…

Zuerst ist wichtig, was das Kataster sagt und wo der Bach geführt ist.
Natürliche Umbettung (z.B. durch Biber oder auch ein ungefallener Baum) Pech…
Indirekte Umbettung: Pech (in den 80ern, Kanal gebaut, Feuchtgebiet trocken gelegt, Bach versiegte … keine Entschädigung etc)
Baumaßnahme im Kataster eingetragen: gefühlt Pech… denn dann ist das wohl genehmigt worden. Läuft dann wohl so ab: Kein Widerspruch, also Zustimmung
Baumaßnahme im Kataster nicht eingetragen: vermeintliches Glück: der Klageweg steht offen… wobei eine Wiese ökologisch gut ist - ein Sumpf aber wohl „guter“…

just my 5 Cent
Ce

Nur weil etwas nicht im Grundbuch steht, heißt es nicht, dass es eine Wirksame Last gibt, denn in fast allen Bundesländern gibt es leider noch zum Grundbuch ein Baulastenverzeichnis. In diesen könnte so etwas auch stehen.

Vielen Dank!
Im Kataster verzeichnet und genehmigt bedeutet jedoch nicht, dass man hätte widersprechen können. Immerhin wurde man ja nicht gefragt, geschweige über die Maßnahme informiert.

Wenn du uns über den weiteren Verlauf der Sachlage informieren könntest.

Danke

Es gibt keinen weiteren Verlauf. Das wurde seitens der Stadt damals einafch so gebaut ohne zu fragen. Leider ist es erst jetzt bekannt geworden.