würde die Verjährung von Straftaten die nicht schon nach 6
Monaten verjähren immer zum 31.12 eintreten?
Nein
Also Beispiel: Straftat am 02.02.2010 - Verjährung 5 Jahre =
Verjährungsfrist wäre der 31.12.2015 ?
Nein falsch, die Verjährungsfrist beginnt mit dem Erfolg der Straftat oder mit der letzten Tathandlung und endet also 5 Jahre danach, dass heißt in diesem Fall am 01.02.2015.