Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage und bitte um Mithilfe.
Wann verjährt eigentlich ein Immobilienkredit?
Daten
Kredit von 1996
Kündigung 2000
seit 2000 kein piep von der Bank gehört und keinen
Cent bezahlt
Bin irgendwie vergessen worden.
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
Tschüß
Peter
Hallo Zusammen,
ich hätte da mal eine Frage und bitte um Mithilfe.
Wann verjährt eigentlich ein Immobilienkredit?
Daten
Kredit von 1996
Kündigung 2000
seit 2000 kein piep von der Bank gehört und keinen
Cent bezahlt
ist ein vollstreckbarer Titel zustande gekommen? Wenn nicht hat sich das erledigt
Bin irgendwie vergessen worden.
solls auch geben
Vielen Dank für die Antworten im voraus.
Tschüß
Peter
LG
Mikesch
Hallo Mikesch,
danke für deine Antwort.
Es ist kein Titel oder ähnliches zustande gekommen.
Die Bank wollte nur 1999 u. 2000 eine Vermögensaufstellung.
Die habe ich aber nicht gemacht.
Wie schon geschrieben seit 2000 habe ich kein Schreiben von der
Bank erhalten und habe wegen diesem Kredit keinerlei Unterschrift irgendwo geleistet.
Normalerweise ist ja Verjährungszeit 3 Jahre (also Ende 2004). Macht
da der Immobilienkredit nicht ein ausnahme? Hoffe doch nicht.
Tschüß
Peter
Hallo
Hallo Mikesch,
Normalerweise ist ja Verjährungszeit 3 Jahre (also Ende 2004).
Macht
da der Immobilienkredit nicht ein ausnahme? Hoffe doch nicht.
die hatten einfach keine Lust mehr auf dich und haben das ausgebucht. Damit hat sichs …
Tschüß
Peter
LG
Mikesch
Hallo, Immobilienkredit?? Mit Grundschuldeintrag?? Dann ist die Sache
m.E. noch nicht gegessen. Gruß
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Hallo,
ich hätte da mal eine Frage und bitte um Mithilfe.
Wann verjährt eigentlich ein Immobilienkredit?
du hast die falsche Frage gestellt. Die richtige Frage lautet „wann verjähren Ansprüche aus Grundschulden & Konsorten?“. Antwort: nie.
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__902.html
Gruß
Christian
du hast die falsche Frage gestellt. Die richtige Frage lautet
„wann verjähren Ansprüche aus Grundschulden & Konsorten?“.
Antwort: nie.
Aber die Grundschuld ist ja nicht die eigentliche Forderung, sondern dient lediglich deren Besicherung. Falls die eigentliche Forderung erloschen ist (was ggf. juristisch zu klären wäre), kann Löschungsbewilligung der Grundschuld verlangt werden, oder?
Grüße,
Sebastian
du hast die falsche Frage gestellt. Die richtige Frage lautet
„wann verjähren Ansprüche aus Grundschulden & Konsorten?“.
Antwort: nie.
Aber die Grundschuld ist ja nicht die eigentliche Forderung,
sondern dient lediglich deren Besicherung. Falls die
eigentliche Forderung erloschen ist (was ggf. juristisch zu
klären wäre), kann Löschungsbewilligung der Grundschuld
verlangt werden, oder?
Eine Grundschuld ist zunächst einmal völlig unabhängig von einer Forderung, d.h. die Grundschuld besteht unabhängig vom Bestand einer Forderung (d.h. sie ist abstrakt im Gegensatz zur akzessorischen Hypothek). *
Eine Verbindung zwischen den beiden wird erst durch die Zweckerklärung hergestellt, in der es dann heißt: „Die Gläubigerin wird die Grundschuld bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zwangsweise verwerten, insbesondere wenn der Kreditnehmer fälligen Verpflichtungen […] nicht nachkommt.“
Wenn man den zweiten Teil des Satzes mal ignoriert, dann kommt man zu dem Ergebnis, daß ein wichtiger Grund für die Vollstreckung notwendig ist. Das ist natürlich Auslegungssache, aber ich könnte mir vorstellen, daß sich das KI auf den Standpunkt stellt, daß die fehlende Bereitschaft zur Rückzahlung eines Kredites unter Berufung auf die Verjährung ein wichtiger Grund ist.
Dann wird erst einmal vollstreckt und danach weitergesehen.
Gruß
Christian
* Im übrigen heißt Verjährung nicht, daß sich die Forderung sich in Luft aufgelöst hat; man hat nur keinen Anspruch mehr und nur Ansprüche kann man gerichtlich durchsetzen.