hallo
angenommen anfang 2006 ( jan - apr ) war ein autofahrer beruflich in holland unterwegs. in dieser zeit wurde er 4 mal geblitzt.
er bezahlte jedoch nicht und es passierte auch nix weiter.
nun muss er ende diesen jahres wieder mehrmals beruflich nach holland fahren.
sind seine verstösse dort schon verjährt ? wie ist es wenn er mittlerweile einen neuen nachnamen angenommen hat ? können die behörden in holland dies dann noch nachvollziehen ?
mfg
Ja, es kann Pobleme geben. Wenn er nur einen Nachnamen, aber nicht dasKennzeichen des Fahrzeuges geändert hat, dann kann er belangt werden. Die Polizei wird bei einer Kontrolle etwas genauer hinsehen und wenn er sein Auto nicht auf den neuen Namen umgemeldet hat, dann hat er ein Problem.
Ich hab das (allerdings mit dem Motorrad) anders gemacht. Ich hab an den Herrn Staatsadvocaat geschrieben, dass er mir ein Frontfoto schicken soll, wir wären mit mehreren Motorrädern unterwegs gewesen und hätten unterwegs getauscht. --> Verfahren königlich eingestellt.