Zahlungsverjährung
Hi,
Hier sind 2 Verjährungsvorschriften zu unterscheiden: Festsetzungsverjährung und Zahlungsverjährung
Kirchenaustritt 2001
Es geht um den Veranlagungszeitraum 1993.
Der geänderte Einkommensbescheid wurde 2002 geschickt.
Der Bescheid vom Kirchensteueramt 2003.
Dass der Steuerbescheid erst 2002 bzw. 2003 verschickt wurde, finde ich reichlich ungewöhnlich. Das würde ich als ersten überprüfen, aber der Sachverhalt gibt dazu nichts her. Andererseits ist so eine Festsetzung gültig, wenn sie nicht angefochten wurde, also damals kein Einspruch eingelegt wurde.
§§ 169 ff AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html
Eine Mahnung wurde 2006 geschickt.
Das betrifft die Zahlungsverjährung.
Es handelt sich um eine alte Dame die sehr wenig Rente hat.
Meine Fragen:
Ist die Nachzahlung verjährt?
Da die Festsetzung in 2003 nicht angefochten wurde (der Sachverhalt sagt jedenfalls nichts derartiges), ist sie gültig.
lt. Internet 5 Jahre
Verjährungsfrist.
ja, § 228 AO, Dauer 5 Jahre, Beginn mit Jahresende
Wenn ich den Bescheid von 2003 nehme dann ist das Ende der
Verjährung
31.12.2008.
ja, reguläre Zahlungsverjährungsfrist 31.12.2008
Die Mahnung wirkt als Unterbrechungshandlung i.S.d. § 231 AO, so dass eine neue 5jährige Frist zu laufen beginnt.
Aber was ist wenn man die Schreiben nicht erhalten hat und das
Kirchensteueramt kein Einschreiben/Bestätigung hat?
Das Amt hat noch genügend Zeit bis zum Jahresende nachzufragen bzw. ein zweites Schreiben zu schicken. Es läuft dann auf die Frage hinaus, warum gerade dieses Schreiben nicht angekommen sein soll (und das zweite Schreiben dann auch) und andere Post keine Probleme macht.
Es wurden
auch von der Dame keine Schreiben an das Kirchensteueramt
geschickt.
Der Betrag ist knapp unter 200 Euro. Stimmt es das unter 70,00
Euro
keine Mahnbescheide/Pfändungen beantragt werden können?
keine Ahnung, es kann sich um interne Regelungen des Kirchensteueramts handeln und davon habe ich noch nichts gehört. Grundsätzlich werden auch kleinere Beträge wie 70 € beigetrieben. Und in dem Bundesland, in dem ich wohne, wird die Kirchensteuer immer im Einkommensteuerbescheid festgesetzt 
Schöne Grüße
C.