Das funktioniert nicht!
Hallo,
folgendes ist schon passiert:
Die Bußgeldstelle hat über das Kennzeichen die Autovermietung als Halter des Fahrzeugs rausgefunden und bei dieser nach Name und Anschrift des Mieters gefragt. Die Autovermietung ist in solchen Fällen verpflichtet diese Daten der Bußgeldstelle anzugeben.
Daher hat Dein Freund den Bußgeldbescheid erhalten.
Die Verzögerung läßt sich nicht vermeiden, da eben der Umweg über die Autovermietung mit drin ist. Aber wie schon erwähnt ist der Bußgeldbescheid ja noch im zeitlichen Rahmen zugestellt worden.
Was jetzt passieren wird, wenn Dein Freund sagt er sei nicht gefahren und den tatsächlichen Fahrer nicht angibt:
Die Bußgeldstelle wird sich wieder bei der Autovermietung melden und nachfragen, ob ein weiterer Fahrer bekannt ist. So wie ich Deine Schildering deute, wußte die Autovermietung aber nichts davon, dass jemand anderes gefahren ist.
Also können die dazu keine Auskunft geben und sind raus.
Die Bußgeldstelle wird aber mit Sicherheit in diesem Fall (58 km/h mehr als erlaubt!) sich damit nicht zufrieden geben.
Da die Autovermietung nichts weiter dazu sagen kann, wird also Dein Freund erneut die Aufforderung bekommen, den Fahrer anzugeben.
Die Bußgeldstelle wird nicht glauben, dass der Mieter eines Leihwagens nicht weiß, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat.
Andernfalls hätte der Mieter zum einen gegen die Mietvertragsbedingungen verstoßen. Dazu mal logisch gefragt: Würdest Du irgendjemandem den Schlüssel für den Leihwagen geben? Du stehst als Mieter im Mietvertrag, also ist es Deine Verantwortung und Dein Risiko. Ist unglaubwürdig.
Bliebe nur noch die Variante, dass der Mieter das Fahrzeug aus welchem Grund auch immer nicht mehr hat. Dann aber wäre es sehr verwunderlich, dass der Autovermieter davon nichts weiß, denn dann sprechen wir von Diebstahl oder Unterschlagung - und das hätte der Mieter zur Anzeige gebracht oder zumindest den Autovermieter darüber informiert.
Du siehst also, dass die beiden aus der Geschichte nicht rauskommen werden…
Apropos Verstoß gegen die Mietvertragsbedingungen:
Ist kein zweiter Fahrer eingetragen hat Dein Freund eine wichtige Klausel der Mietvertragsbedingungen gebrochen.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es immer wieder interessant ist, so was z.B. durch ein Knöllchen zu „entdecken“. Schön sind da auch Unfallmitteilungen der Polizei (Halter: die Autovermietung, Fahrer: jemand anders als im Mietvertrag steht. Frage des Vermieters: „Wer ist denn das?“ - Mieter: „Äääh…“).
Naja, theoretisch könnte die Autovermietung jetzt noch eine Gebühr für den zusätzlichen Fahrer einfordern, da ja nachweislich noch mindestens eine weitere Person das Auto gefahren hat.
So hart das auch ist:
Für seine Fehler sollte man geradestehen. Mit anderen Worten: Dein Freund sollte den tatsächlichen Fahrer angeben.
So hat zwar der, der so gerast ist, ein Riesenproblem. Aber für alle Beteiligten ist es letztendlich die Variante, die am ehrlichsten und gerechtesten (und auch am schnellsten erledigt) ist.
Grüße
Tommie