Verjährung Kompliziert

Hi ,

folgender Fall : Ein Freund von mir hatte einen Leihwagen gemietet! Nun ist er mit nen anderen Freund(der andere fuhr) gefahren und es blitzte auf der BAB 80km/h Erlaubt 138km/h gefahren! Das ganze war am 31.10.2009 ! Jetzt 21.1.2010 erhielt mein Kumpel den Bußgeldbescheid!!! Natürlich gegen Ihn !! Soweit zum Sachverhalt!!! Nun meine Annahme - wenn mein Kumpel Einspruch einlegt dies aber erst am 1.2.2010 und darin sagt das wahrscheinlich der andere gefahren ist- können Die dann noch den anderen Belangen oder ist Verjährung gegeben weil ja am 1.2.2010 3 Monate vorbei sind!?
Wird die Verjährung mit dem Bußgeldbescheid gegen mein Kumpel unterbrochen??? Was ist jetzt richtig??

Hallo!

Ich würde mal spontan sagen: Pech gehabt, denn innerhalb der 3 Monate muss sich die Behörde melden u das hat sie getan.

Stell die Frage aber unter Beachtung von FAQ:1129 nochmal im Verkehrsrechtsbrett.

Gruss

Mutschy

Hallo,

Die Behörde hat sich innerhalb der 3 Monate gemeldet, also soweit richtig.

Er soll doch einfach seine persönlichen Angaben machen, ankreuzen, er sei unschuldig und gut ist. Die müssen dann den Fahrer ermitteln, er muß ja als Beschuldigter keine Aussage machen, wer es war… ist doch ganz einfach.

MfG

Hallo,

öfter sollte man so etwas aber lieber nicht machen. Das kann nämlich sein, dass der Halter die Auflage bekommt, in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen.

Meist passiert das nur, wenn mehrere gewerblich genutzten Fahrzeuge vorhanden sind, aber darauf würde ich mich lieber nicht verlassen.

Beste Grüße
Guido

öfter sollte man so etwas aber lieber nicht machen. Das kann
nämlich sein, dass der Halter die Auflage bekommt, in Zukunft
ein Fahrtenbuch zu führen.

bei einem mietwagen???

gruß

t.

Uups, das habe ich überlesen. Ich dachte, es wäre ein Privatwagen.
Bei einem Leihwagen wird die Bußgeldstelle vermutlich nicht glauben, dass der Halter nicht weiß, wer den Wagen gemietet hat. Zumindest an der Auskunft wirst Du kaum vorbei kommen.

Beste Grüße
Guido

Morgen!

Die müssen dann den
Fahrer ermitteln, er muß ja als Beschuldigter keine Aussage
machen, wer es war… ist doch ganz einfach.

Bei einem Mietwagen?

Im Mietvertrag steht doch drin wer das Fahrzeug führen darf.
Sollte der Rennfahrer nicht im Mietvertrag stehen kann es auch darüber
noch ungemach geben.

Gruß
Stefan

Das funktioniert nicht!
Hallo,

folgendes ist schon passiert:
Die Bußgeldstelle hat über das Kennzeichen die Autovermietung als Halter des Fahrzeugs rausgefunden und bei dieser nach Name und Anschrift des Mieters gefragt. Die Autovermietung ist in solchen Fällen verpflichtet diese Daten der Bußgeldstelle anzugeben.
Daher hat Dein Freund den Bußgeldbescheid erhalten.
Die Verzögerung läßt sich nicht vermeiden, da eben der Umweg über die Autovermietung mit drin ist. Aber wie schon erwähnt ist der Bußgeldbescheid ja noch im zeitlichen Rahmen zugestellt worden.

Was jetzt passieren wird, wenn Dein Freund sagt er sei nicht gefahren und den tatsächlichen Fahrer nicht angibt:
Die Bußgeldstelle wird sich wieder bei der Autovermietung melden und nachfragen, ob ein weiterer Fahrer bekannt ist. So wie ich Deine Schildering deute, wußte die Autovermietung aber nichts davon, dass jemand anderes gefahren ist.
Also können die dazu keine Auskunft geben und sind raus.

Die Bußgeldstelle wird aber mit Sicherheit in diesem Fall (58 km/h mehr als erlaubt!) sich damit nicht zufrieden geben.
Da die Autovermietung nichts weiter dazu sagen kann, wird also Dein Freund erneut die Aufforderung bekommen, den Fahrer anzugeben.

Die Bußgeldstelle wird nicht glauben, dass der Mieter eines Leihwagens nicht weiß, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat.
Andernfalls hätte der Mieter zum einen gegen die Mietvertragsbedingungen verstoßen. Dazu mal logisch gefragt: Würdest Du irgendjemandem den Schlüssel für den Leihwagen geben? Du stehst als Mieter im Mietvertrag, also ist es Deine Verantwortung und Dein Risiko. Ist unglaubwürdig.
Bliebe nur noch die Variante, dass der Mieter das Fahrzeug aus welchem Grund auch immer nicht mehr hat. Dann aber wäre es sehr verwunderlich, dass der Autovermieter davon nichts weiß, denn dann sprechen wir von Diebstahl oder Unterschlagung - und das hätte der Mieter zur Anzeige gebracht oder zumindest den Autovermieter darüber informiert.

Du siehst also, dass die beiden aus der Geschichte nicht rauskommen werden…

Apropos Verstoß gegen die Mietvertragsbedingungen:
Ist kein zweiter Fahrer eingetragen hat Dein Freund eine wichtige Klausel der Mietvertragsbedingungen gebrochen.
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es immer wieder interessant ist, so was z.B. durch ein Knöllchen zu „entdecken“. Schön sind da auch Unfallmitteilungen der Polizei (Halter: die Autovermietung, Fahrer: jemand anders als im Mietvertrag steht. Frage des Vermieters: „Wer ist denn das?“ - Mieter: „Äääh…“).

Naja, theoretisch könnte die Autovermietung jetzt noch eine Gebühr für den zusätzlichen Fahrer einfordern, da ja nachweislich noch mindestens eine weitere Person das Auto gefahren hat.

So hart das auch ist:
Für seine Fehler sollte man geradestehen. Mit anderen Worten: Dein Freund sollte den tatsächlichen Fahrer angeben.
So hat zwar der, der so gerast ist, ein Riesenproblem. Aber für alle Beteiligten ist es letztendlich die Variante, die am ehrlichsten und gerechtesten (und auch am schnellsten erledigt) ist.

Grüße
Tommie