Hallo,
man nehme an, dass eine Forderung vorliegt, die ein Gerichtsvollzieher auch eintreiben kann.
Wenn ich das richtig verstanden habe, verjähren Zinsforderungen, wenn man keine Vollstreckungsversuche unternimmt.
Wie ist das aber mit den Kosten bisheriger erfolgloser Vollstreckung? Verjähren die auch?
Grüße
Ulf
Soweit ich weiß verjähren auch Vollstreckungskosten, die nicht tituliert sind, nach drei Jahren ohne Vollstreckungshandlung. Es könnte aber die Verjährung durch eine Vollstreckung, die auch die Kosten erfasst, gehemmt werden. Natürlich nur innerhalb der 3 Jahresfrist
Falls wer ne andere Info hierzu hat, bitte korrigieren…